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Covid-19-Impfzertifikat

So rechnen Apotheken digitale Impfnachweise ab

Apotheken sind bereits mit der Erzeugung digitaler Covid-19-Impfnachweise gestartet. Bislang stand aber noch nicht genau fest, wie die Abrechnung dieser neuen Aufgabe in der Offizin funktionieren wird. Am heutigen Mittwoch veröffentlichte die ABDA einen entsprechenden Leitfaden und teilte auch die dafür vorgesehenen Sonder-PZN mit.
Charlotte Kurz
16.06.2021  14:06 Uhr
So rechnen Apotheken digitale Impfnachweise ab

Seit Montag stellen mehr als 13.000 Apotheken in Deutschland digitale Covid-19-Impfzertifikate aus. Anfangs gab es jedoch immer wieder technische Schwierigkeiten, beispielsweise aufgrund überlasteter Server. Dem Vernehmen nach soll es allerdings auch Probleme zwischen den Servern des DAV-Portals und denen des Robert-Koch-Instituts gegeben haben. Allerdings konnten laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bislang inzwischen mehr als zehn Millionen Impfzertifikate ausgestellt werden. Diese Zahl zeige, dass es vielerorts das Angebot zur Ausstellung der elektronischen Nachweise gebe. Nun plant Spahn allerdings, die Vergütung der Apotheken für diese Aufgabe ab 1. Juli abzusenken.

Bislang erhalten die Offizinen je erzeugtem Nachweis 18 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Wenn in direktem zeitlichen Zusammenhang der Nachweis für die Zweitimpfung erstellt wurde, gibt es nochmals 6 Euro brutto oben drauf. Allerdings war bislang noch nicht klar, wie genau die Abrechnung dieser Vergütung erfolgen soll. Informationen hierzu liefert die ABDA nun in einem Leitfaden nach, der der PZ vorliegt.

Apotheken sollen demnach monatlich abrechnen. Die Anzahl der erstellten Impfzertifikate werden über das Modul »Digitales Impfzertifikat« im Verbändeportal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) angezeigt, die Apotheken können diese Zahl hier abrufen. Momentan gibt es bereits eine Zählfunktion, die einen Hinweis über die Gesamtzahl der ausgestellten Impfzertifikate anzeigt. Die ABDA erklärt, dass das DAV-Portal aber im Hintergrund zwischen den einzelnen Nachweisen differenziert, sich also merkt, welche mit 18 Euro und welche mit 6 Euro abzurechnen sind.

Abrechnungsfunktion noch nicht online

Diese Abrechnungsfunktion ist derzeit aber noch nicht abrufbar, soll jedoch »rechtzeitig« bis Ende Juni 2021 alle erforderlichen Daten innerhalb des Moduls anzeigen. Apotheker hatten der PZ berichtet, dass es allerdings Probleme mit der Zählfunktion gibt. Denn häufig breche der Ausstellungsvorgang ab, und obwohl kein PDF mit dem QR-Code erzeugt wird, zählt die automatische Zählfunktion einen erfolgreich erstellten Impfnachweis. Wie mit diesem Problem umgegangen werden soll, schreibt die ABDA nicht in ihrem Leitfaden. Oftmals behelfen sich Apotheker derzeit damit, die erfolgreich ausgestellten Nachweise händisch zu dokumentieren.

Laut ABDA soll die monatliche Abrechnung der Impfnachweise über einen Sammelbeleg erfolgen. Dieser informiert über die Summe der ausgestellten Impfzertifikate: Anzahl Impfzertifikate I und II sowie die Summe des Erstattungsbetrags. Mit Impfzertifikate I sind alle Erst- aber auch Zweitimpfungsnachweise gemeint, die nicht in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Erstzertifikat erstellt wurden. Unter Impfzertifikat II fallen Zweitzertifikate, die in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Erstzertifikat erstellt wurden.

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