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Zweitimpfung im Urlaubsfall
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So müssen Vertretungspraxen Comirnaty bestellen

Sechs Wochen nach der ersten Dosis steht die Zweitimpfung mit Cormirnaty an. Im Urlaubsfall kann das auch eine Vertretungspraxis übernehmen. Die muss die entsprechenden Dosen allerdings getrennt von den eigenen Aufträgen bestellen.
AutorKontaktStephanie Schersch
Datum 10.05.2021  14:58 Uhr
So müssen Vertretungspraxen Comirnaty bestellen

Die Verteilung der Coronavirus-Impfstoffe ist immer noch ein lernendes System. Jede Woche müssen sich Apotheken und Arztpraxen auf spezifische Vorgaben einstellen, die von der Menge der verfügbaren Impfdosen abhängen. Jetzt kommt eine weitere Neuregelung hinzu. Denn wenn ein Arzt im Urlaub ist, muss eine andere Praxis die Zweitimpfung in Vertretung übernehmen.

Bislang können die Mediziner nicht so viel Impfstoff bestellen wie sie wollen. Vielmehr gibt es für jede Praxis nur ein bestimmtes Kontingent. Springt nun ein Arzt für einen Kollegen im Urlaub ein, müssen die Impfdosen daher getrennt voneinander in die Bestellung gehen. Jeder Auftrag läuft dabei über ein gesondertes Rezept, auch wenn der Vertretungsmediziner die Vakzine für die Patienten seines Kollegen über die eigene lebenslange Arztnummer in seiner Bezugsapotheke bestellt. Ein Hinweis auf dem Formular muss allerdings deutlich machen, welchen Vertragsarzt er vertritt. Das stellt der Deutsche Apothekerverband (DAV) in einem Rundschreiben klar.

Bestellung bei Praxis-Schließung

Auch die Apotheke muss die Zweitdosen im Vertretungsfall Vial-bezogen als gesonderten Auftrag an den Großhandel weiterreichen. »Die Bestellung der Impfstoffdosen des Vertretungsarztes für seine eigenen, regulär durchgeführten Zweitimpfungen darf nicht mit der Bestellung der Impfstoffdosen für den Vertretungsfall in einem Auftrag zusammengefasst werden«, schreibt der DAV. Ganz grundsätzlich sollen die Praxen Vakzine für die erste und zweite Injektion getrennt voneinander auf unterschiedlichen Rezepten bestellen. Im Zweifel kann ein Vertretungsarzt also bis zu drei Muster-16-Formulare in der Apotheke einreichen: Jeweils ein Rezept über Dosen für die erste und zweite Impfung der eigenen Patienten sowie ein Formular für die Zweitdosen des Kollegen.

Kompliziert bleibt es bis auf Weiteres, wenn eine Praxis geschlossen ist und man Impfstoffe für die Zeit nach dem Urlaub bestellen will. Denn bislang werden die Dosen für eine Kalenderwoche jeweils am Dienstag der Vorwoche geordert. Natürlich kann die Praxis ihre Bestellung auch früher aufgeben – allerdings ist dann in der Regel noch nicht klar, welche Mengen insgesamt zur Verfügung stehen und wie viel jeder einzelne Arzt ordern kann. Ohne enge Rücksprachen zwischen Arzt und Apotheke geht es daher nach wie vor nicht.

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