Um in der staatlichen E-Rezept-App gelistet zu sein, müssen die Apotheken einige Voraussetzungen erfüllen. Die PZ erklärt die Vorgänge. / Foto: picture alliance/dpa
Um technisch in der Lage zu sein, E-Rezepte zu empfangen oder E-Patientenakten einzusehen, müssen Apotheken seit Ende September 2020 an die Telematik-Infrastruktur (TI) angebunden sein. Für den Anschluss müssen die Apotheken über einen Konnektor verfügen, Kartenterminals besitzen und elektronische Heilberufsausweise (HBA) sowie SMC-B-Karten verwenden. Diese technische Komponente der E-Rezept-Bereitschaft erfüllen die allermeisten Apotheken auch inzwischen.
Um in diesen Tagen und Wochen, in denen immer mehr E-Rezepte in den Apotheken landen, auch organisatorisch auf die ersten E-Verordnungen vorbereitet zu sein, müssen die Apotheken noch einige weitere Punkte erfüllen. Unter anderem geht es um die Listung der Apotheke im Apothekenverzeichnis der E-Rezept-App der Gematik. Zur Erinnerung: Die Gematik wurde vom Bundestag beauftragt, eine staatliche App zu bauen, über die alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ihre E-Verordnungen an die (Versand-)Apotheke ihrer Wahl weiterleiten können. Über eine Suchfunktion können die Patienten eine Apotheke aussuchen und die Rezepte dann zuweisen. Das Apothekenverzeichnis in der Gematik-App ist auch schon aufgebaut: Die Gematik hatte den Deutschen Apothekerverband (DAV) damit im März 2021 beauftragt.
Allerdings geht es in der E-Rezept-App auch um die sogenannten »Mehrwertinformationen«, die das Profil jeder Apotheke in der Gematik-App anreichern sollen. Hier geht es beispielsweise um Angaben zu den Öffnungszeiten, Parkmöglichkeiten oder möglichen Botendiensten. Diese Daten geben die Apotheken über das DAV- Verbändeportal ein – alle dort eingegebenen Informationen landen also direkt in der Gematik-App.
Um ihr Profil und alle Mehrwertinformationen in der staatlichen E-Rezept-App freizuschalten und somit für Kunden digital auffindbar zu sein, müssen die Apotheken im Verbändeportal den E-Rezept-Schalter auf »grün« setzen, zu finden unter »Apotheke bearbeiten«. Erst wenn dieser Schalter aktiviert ist, sind die Apotheken-Informationen in der Gematik-App einsehbar und die Apotheken somit auch aus Kundensicht technisch in der Lage, E-Verordnungen empfangen zu können. Damit Apotheker den Schalter (auch »E-Rezept-Flag« genannt) aktivieren können, müssen sie allerdings eine vom DAV erarbeitete Checkliste erfüllen – daran werden sie neben dem Schalter erinnert.
Diese Punkte stehen auf der Checkliste:
1) Mindestens ein HBA und eine SMC-B liegen in der Apotheke vor,
2) die PINs für HBA und SMC-B stehen zur Verfügung,
3) PTV4 Konnektor beziehungsweise PTV3-Konnektor und E-Rezept-Update wurden installiert,
4) Kartenlesegeräte und QR-Code Scanner sind angeschlossen,
5) über die TI-Komponenten sind die Dienste der Telematik-Infrastruktur erreichbar,
6) Warenwirtschaftssystem wurde angepasst und besitzt ein Modul zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rezepte,
7) FiveRx-Schnittstelle zum Rechenzentrum wird genutzt und
8) alle Mitarbeiter wurden geschult und sind in der Lage die Kunden zu beraten.
Nach der Umsetzung aller technischen Voraussetzungen und Software-Umstellungen müssen die Apothekeninhaber und ihre Teams also auch eine E-Rezept-Schulung absolviert haben. Hierfür gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Angebote: In einigen Regionen bieten die Landesapothekerkammern und -verbände solche Kurse an, in vielen Fällen wenden die Apotheken sich allerdings an ihre Software-Anbieter, da diese die Apotheken auch beim TI-Anschluss bereits unterstützt haben.
Die PZ hat bei einigen großen Softwarehäusern zu den Schulungen nachgefragt. Einige Hersteller bieten ihren Kunden eigene Checklisten zur E-Rezept-Einführung, wie beispielsweise CGM Lauer (hier finden Sie das Dokument und eine Internetseite mit FAQs zum Thema). Schulungen bietet der Konzern gleich in mehreren Varianten an: Laut einer Sprecherin gibt es Seminare, die vor Ort in Apotheken stattfinden, aber auch in die Software integrierte Erklär-Videos und die über Youtube einsehbare Video-Reihe »E-Rezept-Einfachmacher«. Wie viele Apotheken bereits geschult wurden, teilte CGM Lauer nicht mit. Auch zu den Kosten der Schulungen hält sich der Konzern zurück, weist lediglich darauf hin, dass die Vor-Ort-Seminare kostenpflichtig sind. Und: Laut einer Sprecherin arbeitet der Konzern noch an einem E-Rezept-Update für die Apothekensoftware. Erst wenn dieses eingespielt sei, könnten die Apotheken den Schalter im Verbändeportal auf »grün« legen.
Auch der Noventi-Konzern (Awinta) bietet den Apothekern über eine extra aufgebaute Themenseite Checklisten, Anschluss-Tipps, Erklär-Videos und FAQs an. (Hier finden Sie die Noventi-Themenseite). Sollte die Checkliste absolviert worden sein, bietet der Konzern zudem die Abwicklung eines Testrezepts an. Die Schulungen bietet Noventi ausschließlich digital und »on demand« an – pro Kurs entstehen Kosten in Höhe von 20 Euro. Laut einer Sprecherin wurden bereits rund 2000 Teilnehmer erfolgreich geschult.
Eine Pharmatechnik-Sprecherin teilte mit, dass das Ixos-System schon seit Juli 2021 in der Lage sei, E-Rezepte abzuwickeln. Auch Pharmatechnik bietet seinen Kunden ein ausgetüfteltes Online-Lernsystem für Apotheken an. Konkret können die Apotheken hier einen »E-Rezept-Führerschein« bekommen, wenn sie die Tests auf einer Lernplattform erfolgreich absolviert haben. Die Plattform sei auch via Smartphone-App erreichbar, heißt es. Der überwiegende Teil der Ixos-Nutzer habe sich an dieser kostenfreien Lösung bereits erfolgreich beteiligt. Recht zurückhaltend äußerte sich ein Phoenix-Sprecher (ADG) auf die Fragen der PZ. Man empfehle den ADG-Kunden, vor dem Setzen der »Flag« an einer Schulung teilzunehmen. ADG biete diese derzeit nur für Apotheken an, die an einem E-Rezept-Testprojekt teilnehmen. Näheres zu den Kosten der Schulung und zur Zahl der bereits beschulten Apotheken teilte der Phoenix-Konzern nicht mit.
Die meisten Software-Hersteller und eine Gematik-Sprecherin betonten zwar, dass die Schulungen keine »feste Voraussetzung« für das Setzen der E-Rezept-Flag im Verbändeportal sind. »Da E-Rezepte für die Apotheke aber eine wesentliche Umstellung darstellen, sollte das Personal gut informiert/geschult sein, wenn das Flag gesetzt wird. So wird sichergestellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Apotheke kompetent mit E-Rezepten umgehen und überzeugend auftreten. Letztlich ist es Entscheidung jeder Apotheke, das Flag zum richtigen Zeitpunkt zu setzen«, so die Gematik-Sprecherin.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.