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Covid-19-Impfzertifikate

So gehen Apotheken mit Impfnachweisen aus dem Ausland um

Das Ausstellen von Impfnachweisen für Menschen, die im Ausland ihre Covid-19-Impfung erhalten haben, war oft mit Unklarheiten verbunden. Die ABDA hat nun ihre Handlungshinweise dazu ergänzt. Geld gibt es aber für diese Fälle (noch) nicht. 
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 08.07.2021  16:32 Uhr
So gehen Apotheken mit Impfnachweisen aus dem Ausland um

Die ABDA hat ihre Handlungshinweise zur Ausstellung der Covid-19-Zertifikate noch einmal überarbeitet und einige Ergänzungen gegenüber dem Dokument vom 25. Juni vorgenommen, über das die PZ bereits berichtet hatte.

Seit dem 1. Juni 2021 darf jeder Apotheker auf Wunsch des Geimpften ein digitales Covid-19-Impfzertifikat erstellen. Dazu übermittelt er die erforderlichen personenbezogenen Daten an das Robert-Koch-Institut (RKI). Dort wird das Zertifikat technisch generiert und wieder an die Apotheke zurückgesendet. Ziel des Impfzertifikats ist es, das Reisen innerhalb der EU sowie über die europäischen Grenzen hinweg zu erleichtern.

Grundsätzlich bestätigt das Impfzertifikat nach Angaben der ABDA folgende Fälle:


- Vollständige Schutzimpfung mit einem in der EU zugelassenen Covid-19-Impfstoff, sprich derzeit

Comirnaty® (BioNTech), Vaxzevria® (AstraZeneca), COVID-19-Vaccine Jannsen und COVID-19-Vaccine Moderna (Spikevax®),

- vollständige Schutzimpfung mit zwei in der EU zugelassenen Covid-19-Impfstoffen

- vollständige Schutzimpfung mit einem Covid-19-Impfstoff, der dem in der EU zugelassenen Impfstoff gleichgestellt ist. In dem Fall muss die Apotheke im Modul »Digitales Impfzertifikat« des Apothekenportals den Namen des Impfstoffs eintragen, wie er in der EU zugelassen ist,

- vollständige Schutzimpfung mit zwei Covid-19-Impfstoffen, die den in der EU zugelassenen gleichgestellt sind und dem hetreologen Impfschema gemäß STIKO-Empfehlung entsprechen,

- in der EU zugelassenen Impfstoff gleichgestellt ist, das heißt Anzahl der Impfungen gemäß Zulassung

- Eine Schutzimpfung einer mit einem der oben genannten Covid-19-Impfstoffe geimpften, von Covid-19 genesenen Person, die eine positive Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR-Test) nachweisen kann.

Über die aktuell in der EU und Drittstatten zugelassenen Covid-19-Impfstoffe, die von der STIKO empfohlenen beziehungsweise diejenigen, die denen in der EU zugelassenen gleichgestellt sind, informiert das Paul-Ehrlich-Institut (PEI).

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