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PZ Nachgefragt

So funktioniert die Abrechnung beim E-Rezept

Per Knopfdruck im Warenwirtschaftssystem können Apotheken bald ihre E-Rezepte zur Abrechnung verschicken. Der digitale Prozess vereinfacht vieles. Doch durch die Umstellung werden die Aufgaben für die Rechenzentren nicht weniger. Das betonte Gerald Wischnewski vom ARZ Darmstadt beim Live-Webcast der PZ am gestrigen Dienstag.
Jennifer Evans
16.06.2021  10:00 Uhr

Auch wenn das E-Rezept künftig in vielen Bereichen eine geringere Fehlerquote mit sich bringen wird, bleibt für die Rechenzentren die »formelle Prüfung identisch« zu den Abläufen mit dem Papierrezept, schildert Gerald Wischnewski, Bereichsleiter Technik beim ARZ Darmstadt. Auch an der Abführung von Rabatten oder der Klärung von Unstimmigkeiten mit den Kostenträgern, dem Finanzierungs- und Auszahlungsprozedere sowie der Abwicklung des Herstellerinkassos ändere sich nichts. Allerdings wird mit Blick auf die elektronische Verordnungen die Vorprüfung mehr an Bedeutung gewinnen, weil »gewisse Dinge zum Arzt zurück müssen und der dann ein neues Rezept ausstellen muss«. Nach Wischnewski Einschätzung könnte etwa die Freitext-Eingabe durch den Mediziner demnächst zu Abrechnungsproblemen führen.

Wenn der Apotheker im Nachgang ein E-Rezept doch noch einmal korrigieren muss, wird ein neuer Datensatz erzeugt. Allerdings werde die alte Version in den Fall nicht einfach überschrieben, hebt Wischnewski hervor. In der Regel existiere jedoch ein Zeitfenster, innerhalb dessen die Offizin eine digitale Verordnung zurücknehmen kann. Das ist dem Technik-Experten zufolge abhängig von den jeweiligen Verträgen, die eine Apotheke mit einem Rechenzentrum abgeschlossen hat.

Lassen sich Fehler auf dem E-Rezept aber bereits an der Quelle beheben? Kann also schon die Software in der Arztpraxis Rückmeldung geben, ob eine Angabe fehlt? Wischnewski berichtet, dass der Arzt die elektronische Signatur für das E-Rezept nur dann erstellen kann, wenn gewisse Angaben erfolgt sind. Auch Hannes Neumann, Projektleiter fürs E-Rezept bei der Gematik, bemerkte in der anschließenden Fragerunde, dass ebenfalls der Fachdienst der Gematik bestimmte »erforderliche Kriterien« vor der Erstellung einer digitalen Verordnung prüfe.

Den gesamten Vortrag zum Abrechnungsverfahren der E-Rezepte können Sie hier ansehen:

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