Shop Apotheke ignoriert BGH-Urteil und verweist an Zava |
Der Versender Shop Apotheke ignoriert ein Gerichtsurteil, das ihm den Verweis von Patienten auf einen kooperierenden Telemedizin-Dienst verbietet. / © Imago/Rüdiger Wölk
Wie ernst Versender Gerichtsurteile nehmen, hängt offenbar von deren Nutzen für sie ab. Dass Rx-Boni nach alter Rechtslage für ausländische Versender legitim sind, ist natürlich in deren Sinne, und Doc Morris und Co. sehen sich nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu weiteren Rabattaktionen motiviert. Geflissentlich aus der Argumentation ausgeschlossen wird hier, dass die Regelung schon längst im Sozialgesetzbuch verankert ist. Ohne die nötige Klarheit lässt sich die vermeintliche Regelungslücke bestens ausnutzen.
Ein anderes Urteil, das nicht im Sinne der Versender war, wird derzeit offenbar ignoriert. Konkret geht es um den Anbieter Shop Apotheke, der aktuell auf den Telemedizin-Anbieter Zava verweist. Diesen Verweis hatte ihm das Landgericht Köln schon vor fast vier Jahren untersagt. Versender dürfen demnach auf Online-Plattformen Patienten nicht an einen kooperierenden Telemedizin-Dienst verweisen.
Der Versender verstoße damit gegen § 11 Absatz 1 Apothekengesetz (ApoG), hatten die Kölner Richter damals argumentiert. Der Satz stelle eine Marktverhaltensregel dar, die zum Ziel habe, das Vertrauen der Verbraucher in die Unabhängigkeit der Tätigkeit des Apothekers zu schützen. Geklagt hatten die Apothekerkammern Nordrhein (AKNR) und Westfalen-Lippe (AKWL).
Ein Blick auf die Shop-Apotheke-Website des Versenders zeigt heute, dass dieser die Zusammenarbeit mit Zava offenbar nicht beendet hat. »Benötigen Sie ein Rezept oder ein Arztgespräch?«, wird dort gefragt. Nach der Angabe der Versicherungsart kommt die Frage, wofür ein Rezept benötigt wird, gleichzeitig taucht »Zava – Ihre Online-Arztpraxis« darunter auf. Mit Sternchen markiert ist der Hinweis, dass man, wenn man auf den Anbieter klickt, an »Zava (Health Bridge Limited Medical, 2 Dublin Landings, N Wall Quay, North Dock Dublin, D01 V4A3, Irland) weitergeleitet« werde.