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Strafanzeige von PharmaSuisse
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Schweizer Gericht spricht Walter Oberhänsli frei

Das Bezirksgerichts Frauenfeld hat den Zur Rose-Chef Walter Oberhänsli freigesprochen. Der Schweizerische Apothekerverband PharmaSuisse hatte die Sorgfaltspflicht des Versandhändler per Strafanzeige angekreidet.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 13.01.2021  17:44 Uhr

Das Bezirksgerichts Frauenfeld bestätigte am heutigen Mittwoch auf Nachfrage der Pharmazeutischen Zeitung den Freispruch von Zur-Rose-Chef Walter Oberhänsli. Der Schweizerische Apothekerverband PharmaSuisse hatte 2012 unter anderem Anstoß an den unlauteren Geschäftspraktiken der Versandapotheke genommen. Der Vorwurf: Weil Zur Rose beim OTC-Versand am Kontakt zwischen medizinischem Fachpersonal und den Käufern gespart hatte, sah der Kläger nicht nur die Sorgfaltspflicht der Online-Apotheke verletzt, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil gegenüber den Präsenzapotheken. In einem weiteren Anklagepunkt ging es um Aufwandsentschädigungen für elektronisch rezeptierende Ärzte. Die Richter in Frauenfeld bewerten die Verstöße offenbar anders als der Apothekerverband und sprachen Oberhänsli heute frei. Allerdings gab das Gericht keine weiteren Auskünfte zu Urteilsgründen.

Der Zur-Rose-Chef zeigte sich erfreut über das Urteil des Bezirksgerichts Frauenfeld und sieht sich dadurch in seinen unternehmerischen Zielen bestärkt, »die Gesundheitsversorgung dank der Digitalisierung kostengünstiger, besser zugänglich und sicherer zu gestalten«. Insbesondere während der Coronavirus-Krise habe sich der Wert von digitalen Prozessen gezeigt, sagte er. »Das faktische Versandverbot von rezeptfreien Medikamenten wird mehr und mehr zu einem Relikt, welches im gegenwärtigen Umfeld als anachronistisch und in Corona-Zeiten sogar als gesundheitsschädigend zu beurteilen ist.« In diesem Zusammenhang weist er auf die Bedeutung des E-Rezepts hin, das in seinen Augen für seine Firmenstrategie einer »qualitativ hochwertigen, sicheren und kostengünstigen pharmazeutische Versorgung« unerlässlich ist.

Wenig begeistert ist natürlich PharmaSuisse und kritisiert das Urteil mit den Worten, dass für Unternehmer offenbar »andere Regeln gelten als für uns andere.« Oberhänslis Geschäftsmodell bleibt nach Auffassung des Verbands weiterhin lediglich umsatz- und gewinnorientiert. Und einen Beitrag zur Patientensicherheit oder medizinischen Grundversorgung stelle es nicht dar. Nach Ansicht von PharmaSuisse hat die Entscheidung der Richter Signalwirkung, wenn widerrechtliche Geschäftsmodelle mit Freisprüchen ausgehen.

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