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Bundesrat

Schrittweises Tabakwerbeverbot ab 2021

Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrats wird ab nächstes Jahr das Tabakwerbeverbot schrittweise weiter eingeführt. Gratis-Proben soll es dann nicht mehr geben, auch Kino-Werbung wird ab 2021 weiter eingeschränkt.
dpa
PZ
18.09.2020  13:30 Uhr

Die Werbung für gesundheitsschädliches Rauchen wird weiter eingeschränkt. Der Bundesrat machte am Freitag den Weg für ein schrittweises Verbot der Plakatwerbung frei. Es soll ab 2022 zunächst für herkömmliche Tabakprodukte gelten. Für Tabakerhitzer soll es ab 2023 greifen, für E-Zigaretten ab 2024. Bereits ab 1. Januar 2021 tabu sein soll Kinowerbung fürs Rauchen, wenn ein Filme für unter 18-Jährige freigegeben ist. Schluss sein soll nächstes Jahr auch mit dem Verteilen von Gratis-Proben außerhalb von Fachgeschäften etwa bei Musikfestivals und von Tabakprodukten als Gewinne bei Preisausschreiben.

Mediziner fordern seit langem auch in Deutschland weitere Verbote, um vor allem junge Leute vor dem Einstieg ins Rauchen zu schützen. Der Bundestag hatte die Pläne der großen Koalition Anfang Juli beschlossen, der Bundesrat musste nun noch zustimmen. In der vorigen Wahlperiode war ein Anlauf für Werbeverbote an Widerstand der Union gescheitert. Verboten ist Tabakwerbung etwa schon in Radio und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften.

An den Folgen des Tabakkonsums sterben allein in Deutschland jährlich 120.000 Menschen. Nach Berechnungen der Universität Hamburg sind die volkswirtschaftlichen Kosten des durch das Rauchen von knapp 80 Milliarden Euro im Jahr 2008 auf 97,2 Milliarden Euro im Jahr 2018 gestiegen. Diese Summe setzt sich unter anderem aus den Kosten für die Behandlung von rauchbedingten Krankheiten, Arbeitsausfällen oder Rehabilitationsmaßnahmen zusammen.

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