Schmerzmittel bei kurzzeitigen Rückenschmerzen hinterfragen |
Daniela Hüttemann |
12.04.2023 11:00 Uhr |
Immer noch nicht befriedigend, aber eindeutiger als bei der Wirksamkeit sieht die Evidenz bei den Nebenwirkungen aus. Hier stellten die Forschenden mäßige bis sehr geringe Belege für eine Zunahme unerwünschter Ereignisse wie Übelkeit, Erbrechen, Schläfrigkeit, Schwindel und Kopfschmerzen bei Tramadol, Paracetamol plus Tramadol mit verzögerter Wirkstofffreisetzung, Baclofen sowie Paracetamol plus Tramadol im Vergleich zu Placebo fest.
»Mäßige bis schwache Hinweise deuten auch darauf hin, dass diese Medikamente das Risiko für unerwünschte Ereignisse im Vergleich zu anderen Medikamenten erhöhen könnten«, heißt es zudem und weiter: »Die Studie fand auch für andere sekundäre Endpunkte, einschließlich schwerwiegender unerwünschter Ereignisse und Behandlungsabbrüche, sowie für eine sekundäre Analyse der Medikamentenklassen ähnliche mäßige bis geringe Belege.«
Das Autorenteam räumt zwar ein, dass bei den meisten eingeschlossenen Studien Bedenken hinsichtlich des Risikos einer Verzerrung bestanden, was neben anderen Einschränkungen die Ergebnisse beeinflusst haben könnte. Auf der anderen Seite sei keine weitere Überprüfung des Sachverhalts nötig, solange keine neuen qualitativ hochwertigen Studien zu Schmerzmitteln bei akuten Rückenschmerzen veröffentlicht werden. Sie raten Ärzten und Patienten vorerst zu einem »vorsichtigen Umgang mit analgetischen Medikamenten« bei akuten Rückenschmerzen.
Grundsätzlich gilt laut der aktuellen Nationalen Versorgungsleitlinie »Nicht-spezifischer Kreuzschmerz«: Finden sich durch Anamnese und körperliche Untersuchung beim Erstkontakt keine Hinweise auf gefährliche Verläufe oder andere ernstzunehmende Pathologie, sollen vorerst keine weiteren diagnostischen Maßnahmen durchgeführt werden.
Grundsätzlich muss aufgeklärt werden, dass Medikamente nur eine unterstützende Therapieoption bei Kreuzschmerzen darstellen. Wirkung und Nebenwirkungen sollen regelmäßig überprüft werden (etwa alle vier Wochen). Bei akuten Schmerzen sollen Medikamente aber auch bei Besserung der Symptomatik zeitig wieder abgesetzt oder ausgeschlichen werden.
Es besteht ein Expertenkonsens, dass NSAR zur Behandlung nicht-spezifischer Kreuzschmerzen in der niedrigsten wirksamen Dosierung und so kurzzeitig wie möglich angewendet werden sollen (abgeschwächte Positiv-Empfehlung), gegebenenfalls gemeinsam mit einem Protonen-Pumpen-Inhibitor (PPI). Sind NSAR kontraindiziert, können Metamizol oder COX-2-Hemmer eingesetzt werden.