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Pilotprojekt
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Schleswig-Holstein zieht sich aus E-Rezept-Test zurück

Eigentlich sollte das E-Rezept ab dem 1. September in den beiden Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein getestet werden. Doch am heutigen Montag wurde bekannt, dass sich Schleswig-Holstein zurückzieht. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) verweist auf den Datenschutz.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 22.08.2022  14:38 Uhr

Datenschutz-Sorgen bei Plattform-Apps

Die Datenschützer scheinen sich insbesondere um die E-Rezept-Code-Weiterleitung über die Smartphone-Apps von Apotheken-Plattformen und Versandhändlern zu sorgen. Es sei zu berücksichtigen, dass »auf dem Markt frei erhältliche Apps aus dem Apothekenumfeld« jeder Person, die befugt oder unbefugt im Besitz des QR-Codes ist, die Kenntnisnahme von Daten einer Verordnung ermögliche, zitiert die KVSH den Datenschutz. Denn beim Hochladen in solche Apps würden die Daten ermittelt und dem App-Nutzenden angezeigt. Ein Mailingverfahren käme nur dann in Betracht, wenn dem QR-Code zusätzlich eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angefügt werde, heißt es weiter.

Aufgrund der Sachlage sieht die KVSH juristische Probleme für ihre Mitglieder. Deswegen wurde das bislang einzige Software-System, das diese Art der Übertragung zuließ, von der KV angeordnet, die Funktion wieder abzuschalten. Dazu heißt es: »In der analogen Welt geht die Verantwortung für den formalen Umgang mit einem Rezept mit der Abgabe der Praxis an den Empfänger über. Was dieser/diese damit tut, ist allein seine/ihre Sache. In der digitalen Welt können Sie als Ärzte/Ärztinnen auch für Fehlverhalten oder missbräuchliche Anwendung datenloser Codes durch Dritte in Haftung genommen werden, wie wir jetzt erfahren. Daher muss die Funktionalität sofort nach Bekanntwerden zu Ihrem Schutz unterbunden werden. Das PVS-System, das dieses Verfahren ermöglicht hat, hat bereits am 19.08. eine Information an seine Kunden/Kundinnen versandt und wird in diesen Tagen die Funktion abschalten.«

Nur noch wenige E-Rezept-Verfahren möglich

Die KV rechnet nun vor, dass mit der jetzigen Entscheidung nur noch rund 1 Prozent aller Verordnungsfälle umsetzbar seien – 99 Prozent aller E-Verordnungen seien unterbunden. Das restliche 1 Prozent der möglichen E-Rezepte könnte aus Verordnungsfällen kommen, bei denen die E-Rezept-Weiterleitung über die Gematik-App zustande kam. Die KV weist hier allerdings auf das sehr komplexe Anmeldeverfahren für die Patienten hin: Die Patienten müssen sich über eine NFC-fähige Gesundheitskarte und ein NFC-fähiges Smartphone in der App registrieren. Die zweite Möglichkeit, in Schleswig-Holstein weiterhin E-Rezepte zu übertragen, sei über den Messenger-Dienst der Telematik-Infrastruktur (KIM), so die KVSH. Hier sei aber das Problem, dass es im Bundesland nur eine Handvoll Apotheken gebe, die bereits an das System angebunden sind. Perspektivisch weist die KVSH auch darauf hin, dass die E-Rezept-Weiterleitung über die elektronische Gesundheitskarte möglich sein werde. Hier hatte die Gematik allerdings angekündigt, dass dieses Verfahren erst im Jahr 2023 zur Verfügung stehen werde.

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