Schleswig-Holstein zieht sich aus E-Rezept-Test zurück |
Letztlich wäre es natürlich möglich, dass die Praxen die E-Verordnungen auf dem dazugehörigen Papierausdruck ausdrucken. Aber davon rät die KV ab – auch mit der Begründung, dass es nicht die Aufgabe der Ärzte sein könne, die Apotheken zu entlasten. Wörtlich schreibt die KV: »Bedenken Sie dabei, dass Sie damit zwar ihre Prozessorganisation umstellen und üben können, Sie ansonsten für sich und Ihr Personal aber keinen Mehrwert erzielen, weil bei Massenanwendung mehr Zeit-, Druck- und Papierressourcen verbraucht werden. Sie ersparen zudem keinem Patienten/Patientin einen Weg, zu Rezeptnachbestellungen muss jeder unverändert kommen. Mit einem Ausdruck erleichtern Sie ggf. zwar die Rezeptabrechnung für Apotheken, wir halten dies allerdings nicht für eine Aufgabe der Praxen. Vermeiden Sie beim ausgedruckten eRezept außerdem unbedingt eine Übermittlung per Fax, denn dies ist datenschutztechnisch ebenfalls unzulässig.«
Die KVSH kündigt ferner an, die meisten Aktivitäten rund um den E-Rezept-Start einzustellen. Dies sei bedauerlich, weil die Praxen erstmals die Aussicht auf eine nutzbringende TI-Anwendung gehabt hätten. Ferner empfiehlt die KV, nicht dem Dashboard zu abgewickelten E-Rezepten der Gematik zu glauben – schließlich würden dort auch die Papierausdrucke mitgezählt. Man werde sich erst wieder unterstützend einschalten, wenn sich durch Gesetzesanpassungen und/oder technische Gematik-Aktivitäten wirkliche Entbürokratisierungen für Praxen einstellen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.