Schleswig-Holstein zieht sich aus E-Rezept-Test zurück |
Die KV Schleswig-Holstein nimmt nicht wie geplant an der E-Rezept-Testphase teil. / Foto: Pharmatechnik
Nächster herber Rückschlag für die E-Rezept-Einführung: Die KV Schleswig-Holstein hat am heutigen Montag mitgeteilt, dass man nicht wie geplant an der E-Rezept-Testphase teilnimmt, die am 1. September beginnt. Zur Erinnerung: Ab dem 1. September müssen alle Apotheken in Deutschland technisch in der Lage sein, E-Rezepte zu beliefern und abzurechnen. Bei den Ärzten ist ein Stufenverfahren vorgesehen: Ab September hätte das neue Verordnungssystem in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein getestet werden sollen, nach und nach sollen weitere KV-Regionen hinzu kommen – so hatte es die Gesellschafterversammlung der Gematik beschlossen, zu der bekanntermaßen auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gehört.
Doch nun zieht sich eine der beiden KVen, die am Start beteiligt sein sollen, aus der Testphase zurück. Die KVSH teilt ihren Mitgliedern auf ihrer Internetseite dazu mit: »Die KVSH muss Ihnen mitteilen, dass der digitale Weg, den datenlosen QR-Code des E-Rezeptes per Mail- oder SMS-Verfahren an Patienten/Patientinnen oder ggf. Apotheken zu senden, seitens der Datenschutzbehörde SH untersagt worden ist. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Patient/eine Patientin dem Übermittlungsverfahren persönlich zugestimmt hat und Sie das Einverständnis in Ihrer EDV dokumentiert haben.«
Die Datenschutzbehörde des Landes sieht offenbar Probleme bei der Weiterleitung der DataMatrix-Codes an die Versicherten. Zur Erklärung: Die Ärzte erzeugen bei der E-Verordnung einen Datensatz auf dem zentralen Fachdienst (E-Rezept-Server) der Gematik. Der Patient erhält einen einzigartigen Code, mit dem er eine Apotheke seiner Wahl befähigen kann, die Daten vom Server herunterzuladen, um das jeweilige Rezept zu beliefern. Laut KVSH habe die Datenschutzbehörde mitgeteilt, dass die Versendung datenloser DataMatrix-Codes an versicherte Personen oder Apotheken bereits die Übermittlung von Gesundheitsdaten bedeute.
Die Datenschützer scheinen sich insbesondere um die E-Rezept-Code-Weiterleitung über die Smartphone-Apps von Apotheken-Plattformen und Versandhändlern zu sorgen. Es sei zu berücksichtigen, dass »auf dem Markt frei erhältliche Apps aus dem Apothekenumfeld« jeder Person, die befugt oder unbefugt im Besitz des QR-Codes ist, die Kenntnisnahme von Daten einer Verordnung ermögliche, zitiert die KVSH den Datenschutz. Denn beim Hochladen in solche Apps würden die Daten ermittelt und dem App-Nutzenden angezeigt. Ein Mailingverfahren käme nur dann in Betracht, wenn dem QR-Code zusätzlich eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angefügt werde, heißt es weiter.
Aufgrund der Sachlage sieht die KVSH juristische Probleme für ihre Mitglieder. Deswegen wurde das bislang einzige Software-System, das diese Art der Übertragung zuließ, von der KV angeordnet, die Funktion wieder abzuschalten. Dazu heißt es: »In der analogen Welt geht die Verantwortung für den formalen Umgang mit einem Rezept mit der Abgabe der Praxis an den Empfänger über. Was dieser/diese damit tut, ist allein seine/ihre Sache. In der digitalen Welt können Sie als Ärzte/Ärztinnen auch für Fehlverhalten oder missbräuchliche Anwendung datenloser Codes durch Dritte in Haftung genommen werden, wie wir jetzt erfahren. Daher muss die Funktionalität sofort nach Bekanntwerden zu Ihrem Schutz unterbunden werden. Das PVS-System, das dieses Verfahren ermöglicht hat, hat bereits am 19.08. eine Information an seine Kunden/Kundinnen versandt und wird in diesen Tagen die Funktion abschalten.«
Die KV rechnet nun vor, dass mit der jetzigen Entscheidung nur noch rund 1 Prozent aller Verordnungsfälle umsetzbar seien – 99 Prozent aller E-Verordnungen seien unterbunden. Das restliche 1 Prozent der möglichen E-Rezepte könnte aus Verordnungsfällen kommen, bei denen die E-Rezept-Weiterleitung über die Gematik-App zustande kam. Die KV weist hier allerdings auf das sehr komplexe Anmeldeverfahren für die Patienten hin: Die Patienten müssen sich über eine NFC-fähige Gesundheitskarte und ein NFC-fähiges Smartphone in der App registrieren. Die zweite Möglichkeit, in Schleswig-Holstein weiterhin E-Rezepte zu übertragen, sei über den Messenger-Dienst der Telematik-Infrastruktur (KIM), so die KVSH. Hier sei aber das Problem, dass es im Bundesland nur eine Handvoll Apotheken gebe, die bereits an das System angebunden sind. Perspektivisch weist die KVSH auch darauf hin, dass die E-Rezept-Weiterleitung über die elektronische Gesundheitskarte möglich sein werde. Hier hatte die Gematik allerdings angekündigt, dass dieses Verfahren erst im Jahr 2023 zur Verfügung stehen werde.
Letztlich wäre es natürlich möglich, dass die Praxen die E-Verordnungen auf dem dazugehörigen Papierausdruck ausdrucken. Aber davon rät die KV ab – auch mit der Begründung, dass es nicht die Aufgabe der Ärzte sein könne, die Apotheken zu entlasten. Wörtlich schreibt die KV: »Bedenken Sie dabei, dass Sie damit zwar ihre Prozessorganisation umstellen und üben können, Sie ansonsten für sich und Ihr Personal aber keinen Mehrwert erzielen, weil bei Massenanwendung mehr Zeit-, Druck- und Papierressourcen verbraucht werden. Sie ersparen zudem keinem Patienten/Patientin einen Weg, zu Rezeptnachbestellungen muss jeder unverändert kommen. Mit einem Ausdruck erleichtern Sie ggf. zwar die Rezeptabrechnung für Apotheken, wir halten dies allerdings nicht für eine Aufgabe der Praxen. Vermeiden Sie beim ausgedruckten eRezept außerdem unbedingt eine Übermittlung per Fax, denn dies ist datenschutztechnisch ebenfalls unzulässig.«
Die KVSH kündigt ferner an, die meisten Aktivitäten rund um den E-Rezept-Start einzustellen. Dies sei bedauerlich, weil die Praxen erstmals die Aussicht auf eine nutzbringende TI-Anwendung gehabt hätten. Ferner empfiehlt die KV, nicht dem Dashboard zu abgewickelten E-Rezepten der Gematik zu glauben – schließlich würden dort auch die Papierausdrucke mitgezählt. Man werde sich erst wieder unterstützend einschalten, wenn sich durch Gesetzesanpassungen und/oder technische Gematik-Aktivitäten wirkliche Entbürokratisierungen für Praxen einstellen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.