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Pilotprojekt

Schleswig-Holstein zieht sich aus E-Rezept-Test zurück

Eigentlich sollte das E-Rezept ab dem 1. September in den beiden Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein getestet werden. Doch am heutigen Montag wurde bekannt, dass sich Schleswig-Holstein zurückzieht. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) verweist auf den Datenschutz.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 22.08.2022  14:38 Uhr

Nächster herber Rückschlag für die E-Rezept-Einführung: Die KV Schleswig-Holstein hat am heutigen Montag mitgeteilt, dass man nicht wie geplant an der E-Rezept-Testphase teilnimmt, die am 1. September beginnt. Zur Erinnerung: Ab dem 1. September müssen alle Apotheken in Deutschland technisch in der Lage sein, E-Rezepte zu beliefern und abzurechnen. Bei den Ärzten ist ein Stufenverfahren vorgesehen: Ab September hätte das neue Verordnungssystem in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein getestet werden sollen, nach und nach sollen weitere KV-Regionen hinzu kommen – so hatte es die Gesellschafterversammlung der Gematik beschlossen, zu der bekanntermaßen auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gehört.

Doch nun zieht sich eine der beiden KVen, die am Start beteiligt sein sollen, aus der Testphase zurück. Die KVSH teilt ihren Mitgliedern auf ihrer Internetseite dazu mit: »Die KVSH muss Ihnen mitteilen, dass der digitale Weg, den datenlosen QR-Code des E-Rezeptes per Mail- oder SMS-Verfahren an Patienten/Patientinnen oder ggf. Apotheken zu senden, seitens der Datenschutzbehörde SH untersagt worden ist. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Patient/eine Patientin dem Übermittlungsverfahren persönlich zugestimmt hat und Sie das Einverständnis in Ihrer EDV dokumentiert haben.«

Code-Weiterleitung ist nicht sicher

Die Datenschutzbehörde des Landes sieht offenbar Probleme bei der Weiterleitung der DataMatrix-Codes an die Versicherten. Zur Erklärung: Die Ärzte erzeugen bei der E-Verordnung einen Datensatz auf dem zentralen Fachdienst (E-Rezept-Server) der Gematik. Der Patient erhält einen einzigartigen Code, mit dem er eine Apotheke seiner Wahl befähigen kann, die Daten vom Server herunterzuladen, um das jeweilige Rezept zu beliefern. Laut KVSH habe die Datenschutzbehörde mitgeteilt, dass die Versendung datenloser DataMatrix-Codes an versicherte Personen oder Apotheken bereits die Übermittlung von Gesundheitsdaten bedeute.

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