Ruf nach Überwachung der Arzneimittelversender |
Ev Tebroke |
14.07.2022 12:45 Uhr |
Arzneimittel per Post? Bislang ist nicht klar, ob sich Arzneimittelversender aus dem EU-Ausland auch tatsächlich an die hierzulande vorgeschriebenen GDP-Qualitätskriterien halten. / Foto: Adobe Stock/joyfotoliakid
Im Zuge des Klimawandels gibt es hierzulande im Sommer immer häufiger extreme Hitzeperioden. Auch in den nächsten Tagen werden teilweise Temperaturen von bis zu 38 Grad erwartet. Dies stellt nicht zuletzt auch Unternehmen, die kühlpflichtige Güter transportieren müssen, vor besondere Herausforderungen. Insbesondere auch bei der Lieferung von Arzneimitteln. Denn deren Stabilität und damit auch deren Wirksamkeit sind mitunter stark temperaturabhängig. Hierzulande regelt die sogenannte Good Distribution Practice (GDP), dass Großhändler sich bei der Lagerung und Belieferung an strenge Vorgaben halten müssen, etwa bei kühlkettenpflichtigen oder kühl zu lagernden Medikamenten. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von den zuständigen Aufsichtsbehörden streng überwacht.
Nicht so bei den EU-Arzneimittelversendern. Diese sind zwar seit 2020 im Zuge des Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) ebenfalls zu Einhaltung der GDP-Vorgaben verpflichtet. Kontrolliert wird das aber nicht. Darauf weist aktuell der Bundesverband des Pharmazeutischen Großhandels (Phagro) hin. Und verlangt, die ausländischen Versender endlich ebenso zu kontrollieren wie die deutschen Großhändler.
»Wir erwarten von den zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder, dass der Versand genauso überwacht und geprüft wird wie der pharmazeutische Großhandel«, fordert Phagro-Chef André Blümel. Es sollten gezielt einzelne Lieferungen überprüft und durch Testkäufe Stichproben gemacht werden, heißt es in einer Mitteilung. An Hitzetagen von 30 Grad und mehr seien Temperaturvorgaben nur mit erheblichem Aufwand einzuhalten. Hinzu kämen die längeren Transportwege aus dem Ausland. Während der pharmazeutische Großhandel Apotheken in der Regel am Tag der Bestellung beliefere, seien beim Versand bestellte Arzneimittel häufig zwei oder mehr Tage unterwegs und würden nicht selten noch zwischengelagert. Der Verband weist zudem darauf hin, dass in heißen Sommern auch die Wirksamkeit von Arzneimitteln gefährdet sein kann, die üblicherweise bei Raumtemperatur, sprich zwischen 15 und 25 Grad, gelagert werden können.
Mit dem VOASG hat der Gesetzgeber das Thema Temperaturkontrolle erstmals klar geregelt. Seither müssen auch EU-Versender nachweisen können, dass sie sämtliche Anforderungen lückenlos erfüllen bis zur Abgabe an den Empfänger. Eine Kontrollpflicht der Aufsichtsbehörden sieht das Gesetz allerdings nicht vor. Zuletzt hatte die Linkspartei dazu beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) angefragt und die fehlende Kontrolle angemahnt. Die Antwort lautete schlichtweg, man gehe davon aus, dass die Versender ihren GDP-Verpflichtungen nachkommen würden.