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E-Rezept-Pflicht ab September

Rüdinger sieht Apotheken für neuen E-Rezept-Start gut gerüstet

Kürzlich war durchgesickert, dass die Gematik den verpflichtenden E-Rezept-Start für Schleswig-Holstein und Bayern schon für den 1. September 2022 plant. Einige Kassenärztliche Vereinigungen fühlen sich von der neuen Zielmarke des Bundesministeriums für Gesundheit überrumpelt, die Apothekerschaft zeigt sich zuversichtlicher. Die Gematik bestätigte heute allerdings keine Details, welche konkreten Schritte für den Roll-out geplant sind.
Jennifer Evans
13.05.2022  15:00 Uhr
Rüdinger sieht Apotheken für neuen E-Rezept-Start gut gerüstet

Der Wirbel um das E-Rezept hört nicht auf. Ende des vergangenen Jahres hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die verpflichtende Einführung, die eigentlich für den 1. Januar 2022 geplant war, kurzerhand verschoben. Weil die bis dato vorliegenden Testläufe dem Ministerium nicht aussagekräftig genug waren, hatte es die Erprobungsphase zunächst ausgedehnt.

Am 31. Mai 2022 soll nun die Gesellschafterversammlung der Gematik einen Beschluss zur schrittweisen Einführung des E-Rezepts fassen. Wie die PZ bereits berichtete, ist wohl vorgesehen, dass die elektronische Verordnung schon ab 1. September 2022 zur Pflicht werden soll, zunächst in Schleswig-Holstein und Bayern. Die Kassenärzte der beiden Länder sind erzürnt, halten den Termin für unrealistisch – zumal noch nicht alle Praxen mit der nötigen Technik ausgestattet sind – und kritisieren die Gematik-Pläne als »politische Erpressung«.

Anke Rüdinger, Vorstandsmitglied des Deutschen Apothekerverbands (DAV) und Leiterin des Digital Hub der ABDA, hat sich ebenfalls zu dem neuen Zeitplan geäußert. »Ich gehe davon aus, dass der Beschluss am 31. Mai gefasst wird. Das Bundesgesundheitsministerium hat schließlich einen 51-prozentigen Stimmenanteil in der Gesellschafterversammlung«, sagte sie im ABDA Newsroom. 

Gematik bestätigt Details nicht

Die Gematik bestätigte zwar am heutigen Freitag, dass die Gesellschafter voraussichtlich Ende Mai einen Beschluss zum Roll-out des E-Rezepts fassen. Von einem konkreten Termin ist aber in der Mitteilung keine Rede. Auch will sie sich nicht genauer dazu äußeren, »welche Bundesländer als erste das E-Rezept nutzen werden und in welcher Taktung ein solches Szenario auf andere Regionen ausgeweitet werden könnte« und betont, dass es derzeit »noch keine Entscheidung« gebe, in welcher Form die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts in Deutschland ausgestaltet werde.

Rüdinger geht davon aus, dass es in der ersten Zeit noch sehr viele Papierausdrucke von E-Rezepten geben wird. Unklar blieben noch die Regelungen für die einzelnen Bundesländer, sprich ob Ärzte und Zahnärzte ab 1. September 2022, dem 1. Dezember 2022 oder dem 1. Februar 2023 zum Ausstellen elektronischer Verordnungen verpflichtet würden, berichtet sie im ABDA-Newsroom.

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