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Covid-19-Impfung
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Rolle rückwärts beim digitalen Impfnachweis in der Apotheke?

Laut einem Gesetzentwurf von Union und SPD sollen Apotheken künftig digitale Covid-19-Impfnachweise erstellen. In den vergangenen Tagen meldeten sich aber kritische Stimmen zu Wort, die die Fälschungssicherheit bei den analogen Impfpässen anzweifeln. Das BMG gab hier Bedenken gegenüber der PZ zu. Deswegen werde auch nochmals überprüft, wer die Erzeugung der digitalen Token übernehmen soll, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beim Deutschen Ärztetag.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 04.05.2021  16:00 Uhr

Impfpässe nicht fälschungssicher?

Was ist das Problem möglicher Fälschungen? Mit einem gefälschten, analogen Impfpass könnte ein digitaler Impfnachweis erzeugt werden, weil die zuständigen Stellen nachträglich nur schwer abschätzen könnten, ob es sich bei dem vorliegenden Impfpass um eine Fälschung handelt oder nicht. Und die WHO-Impfpässe sind aufgrund ihrer Papierform leicht zu fälschen, erklärte auch das BMG gegenüber der PZ: »Bisher wird der WHO-Impfausweis in den meisten Ländern in Papierform gehandhabt und weist daher natürlich Schwächen hinsichtlich der Fälschungssicherheit auf.« Allerdings habe der gemeinsame Krisenstab des BMG und des Bundesinnenministerium (BMI) »bisher keine Erkenntnisse zu konkreten Sachverhalten über Fälschungen deutscher Corona-Impfpässe in Deutschland oder dem europäischen Ausland vorliegen«. Das BMG hatte allerdings Ende April darauf hingewiesen, dass Fotos der Einträge von Covid-19-Impfungen im Impfpass nicht ins Internet gestellt werden sollten, um nicht als Vorlage für Fälschungen (aufgrund der sichtbaren Chargennummern, Praxisstempeln oder die Unterschrift der Ärzte) zu dienen.

Fraglich ist demnach, wie die Apotheker gefälschte von originalen Impfpässen unterscheiden könnten und ob Konsequenzen drohen würden, wenn sie ohne es zu wissen, gefälschte Impfausweise in einen digitalen Nachweis übertragen. Das BMG informiert, dass wer eine Schutzimpfung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert, nach Paragraph 73 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) ordnungswidrig handelt. Das Ausstellen und der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse sind Straftaten, die laut Strafgesetzbuch geahndet werden, so das Ministerium. Ob dies auch für Stellen, die einen Impfnachweis erzeugen, zutreffen könnte, kann allerdings nicht pauschal beantwortet werden, so ein Ministeriumssprecher. Unabhängig davon werde zudem in Deutschland derzeit eine Anpassung der rechtlichen Regelungen zur Strafbarkeit der Fälschung von Covid-19 Gesundheitszertifikaten bzw. des Führens gefälschter Zertifikate geprüft. 

Die Debatte, wer künftig die Impfnachweise übertragen soll, wird am Freitag im Bundestag weiter geführt. Dann berät das Parlament auch über die mögliche Einbindung der Apotheker. Die Gesetzesvorlage zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll nach der halbstündigen Aussprache in den Gesundheitsausschuss des Bundestags überwiesen werden. 

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