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Betäubungsmittel im Fokus 
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Reisen mit Betäubungsmitteln

Auch im Urlaub benötigen Patienten ihre Medikamente. Fallen Betäubungsmittel unter den Reisebedarf, müssen Betroffene den rechtlichen Vorgaben und Beschränkungen zum Mitführen von BtM auf Reisen folgen. Was genau zu beachten ist, erklärt der fünfte Teil der PZ-Serie »Betäubungsmittel im Fokus«.
AutorKontaktUte Stapel
Datum 03.07.2020  08:00 Uhr

Ausnahmefall Arzt

Ärzte, Zahnärzte sowie Tierärzte dürfen BtM im Rahmen karitativer Auslandseinsätze (zum Beispiel Ärzte ohne Grenzen) oder im »kleinen Grenzverkehr« als ärztlichen Praxisbedarf mitführen, wenn sie in angemessenen Mengen und zum Zwecke der ärztlichen Berufsausübung oder ersten Hilfeleistung verwendet werden. Die Identität des Arztes kann beispielsweise durch einen gültigen Arztausweis nachgewiesen werden. Auch hier ist es sinnvoll, im Vorfeld die rechtlichen Bestimmungen zur Betäubungsmittelmitnahme im Land zu prüfen und eventuell Genehmigungen einzuholen.

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