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Deutscher Ärztetag
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Reinhardt fordert Verschiebung des E-Rezepts

Am heutigen Dienstag hat der 124. Deutsche Ärztetag begonnen. Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, forderte in seiner Rede unter anderem, dass digitale Anwendungen im Gesundheitswesen patientenfreundlicher gestaltet werden sollten. Deswegen sollten das E-Rezept sowie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (E-AU) verschoben werden. Diese Anwendungen unterstützen nicht ausreichend die Patientenbehandlung, so Reinhardt.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 04.05.2021  12:18 Uhr
Spahn:  Heilberufsausweise wichtig für Befüllung der E-Rezepte

Spahn:  Heilberufsausweise wichtig für Befüllung der E-Rezepte

Spahn, der zum Auftakt des Ärztetages zu Gast war, entgegnete jedoch, dass die Ärzte derzeit weniger Ausweise bestellten als Produktionskapazitäten vorhanden sind. »Das verstehe ich nicht«, erklärte er in einer Diskussionsrunde gemeinsam mit Reinhardt und dem Journalisten Jürgen Zurheide, der die Moderation übernahm. Die Heilberufsausweise würden bald gebraucht, um die EPA auch zu befüllen, daher warb der Minister bei den Ärzten dafür sich den Ausweis auch zügig zu bestellen. Auf die Forderung, das E-Rezept nochmal zu verschieben, ging Spahn nicht ein.

Klar ist, dass es in Sachen E-Rezept beim bisherigen Zeitplan bleibt. Vor wenigen Tagen gab die Gematik zwar bekannt, dass die digitale Verordnung zunächst in einem etwas kleinerem Rahmen starten wird: Ab Juli wird es das E-Rezept zunächst in einem regionalen Projekt in Berlin-Brandenburg geben. Dieser vorläufig regional begrenzte Roll-out des E-Rezepts soll drei Monate dauern, bis im vierten Quartal dieses Jahres der Test bundesweit geöffnet wird. Ab 1. Januar 2022 soll das E-Rezept dann verpflichtend eingeführt werden. Bei den Apotheken sind derzeit mehr als 75 Prozent an die TI angeschlossen und könnten demnach mit dem E-Rezept bald starten.

Bezüglich der technischen Umsetzung des E-Rezepts wird zudem derzeit weiter gefeilt. So planen die Regierungsfraktionen im Bundestag das derzeit bereits geltende Makel- und Zuweisungsverbot der E-Rezepte auf die jeweiligen Codes zu erweitern. Diese Änderung soll mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. Im gleichen Gesetz soll eine Regelung untergebracht werden, die die Nutzung der staatlichen E-Rezept-App durch die Versicherten vereinfacht. Die Krankenkassen sollen ein Verfahren entwickeln, mit dem sich die Versicherten leichter gegenüber der App identifizieren können.

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