Das soll sich nun ändern. Um die Verantwortlichkeit der Hersteller weiter durchzusetzen und zu überwachen, wird der Kreis derjenigen, die sich bei der ZSVR registrieren lassen müssen, erweitert – dann müssen sich alle Hersteller, also Erstinverkehrbringer von Serviceverpackungen dort listen lassen. Zu diesen Verpackungen zählen zum Beispiel Tüten. Das bedeutet, dass alle Apotheken, die Rezepturarzneimittel in solchen Serviceverpackungen abgeben, auch registrierpflichtig werden. Da es keine öffentliche Apotheke geben kann, die keine Rezepturarzneimittel herstellt und abgibt, sind demnach ausnahmslos alle von der neuen Pflicht betroffen. Für Betriebe, die bereits beim ZSVR gemeldet sind, ändert sich hingegen nichts. Diejenigen, die versäumen, sich registrieren zu lassen, müssen allerdings mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen. Für das Duale System anmelden müssen sich Apotheken als Inverkehrbringer von Serviceverpackungen übrigens nicht, erklärte ein Sprecher des Rücknahmesystems Grüner Punkt auf PZ-Anfrage.