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Zweites Bevölkerungsschutzgesetz

Regierung besteht auf Arznei-Automaten in Kliniken

Die ABDA hat sich explizit gegen die Verankerung von Modellversuchen zu Arznei-Automaten in Kliniken im Zuge einer Covid-19-Notgesetzgebung positioniert. Das Kabinett hält aber an den Plänen fest. Auch bei der Approbationsordnung: Eine Flexibilisierung der Apothekerausbildung ist weiterhin nicht vorgesehen.
Ev Tebroke
30.04.2020  17:18 Uhr

Das Kabinett hat ein weiteres Gesetzespaket zum Schutz der Bevölkerung vor Covid-19 beschlossen. Darin befürwortet es unter anderem auch, künftig für Krankenhaus-Apotheken Modellprojekte für Arzneimittel-Automaten möglich zu machen. Diese Testvorhaben sollen für eine maximale Dauer von fünf Jahren laufen. Ziel ist es demnach, die Potenziale der Automatisierung und Digitalisierung in diesem Bereich zu untersuchen. Die ABDA hatte sich in ihrer Stellungnahme zum Entwurf gegen diese Regelung ausgesprochen und sie sowohl inhaltlich als auch formal kritisiert. Insbesondere sieht sie keine Veranlassung im Rahmen einer Notgesetzgebung, die eine beschleunigtes Prozedere impliziert, solche Projekte einzuführen. Die Regierung zeigt sich davon aber unbeeindruckt und hält an dem Vorhaben der Abgabe-Automaten zur Versorgung von Klinik-Stationen fest.

Grundsätzlich regelt das Gesetz vor allem die Ausweitung von Testmöglichkeiten gegen das Coronavirus. Auch intensiviert es die Vorsorge für die nächste Grippe-Saison. Zudem sieht es Änderungen im deutschen Medizinprodukterecht vor. Hintergrund ist hier die Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Medizinprodukteverordnung aufgrund der Coronavirus-Pandemie.  Des Weiteren ist eine Flexibilisierung der Approbationsordnung für Ärzte und Zahnärzte verankert. Der Wunsch der ABDA, dies auch für die apothekerliche Ausbildung zu ermöglichen, findet keine Berücksichtigung.

Am 11. Mai besteht nun erneut die Möglichkeit der Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen Online-Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags.

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