Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Regeln für Mitarbeiterschutz werden verlängert

Diese Woche soll das Infektionsschutzgesetz (IfSG) neu gefasst werden, was großzügige Lockerungen der Coronavirus-Schutzmaßnahmen nach sich zieht. Allerdings reißt angesichts exorbitant hoher Infektionszahlen die Kritik an den Plänen nicht ab. Davon unabhängig werden die Regeln zum Gesundheitsschutz von Beschäftigten während der Pandemie nun erneut verlängert. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt jetzt vor.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 15.03.2022  15:30 Uhr

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung regelt den betrieblichen Ablauf während der Pandemie unter der Prämisse des Gesundheitsschutzes. Die derzeit geltende Fassung läuft nur noch bis 19. März 2022 – sie wird nun bis einschließlich 25. Mai 2022 verlängert, wie es in einem entsprechenden Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) heißt, der der PZ vorliegt. Die Bestimmungen für den betrieblichen Gesundheitsschutz bleiben dabei alles in allem gleich – allerdings weicht der Tenor etwas von der derzeit geltenden Verordnung ab. So heißt es in dem Entwurf, dass für die Anwendung der Maßnahmen grundsätzlich das regionale Infektionsgeschehen sowie »besondere tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren« zu berücksichtigen seien. Es geht also darum, ob überhaupt und wenn ja, welche Vorkehrungen umzusetzen sind. Dies »im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung« zu prüfen, sei Aufgabe des Arbeitgebers. Von einer solchen Beurteilungsfreiheit durch den Arbeitgeber war in den früheren Versionen nicht derart explizit die Rede.

Testangebot nur noch ein Mal pro Woche

Die Maßnahmen, um die es geht, sind dabei altbekannt. Demnach ist der Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und -nehmern auf seine Kosten einen SARS-CoV-2-Test anzubieten, allerdings nicht mehr mindestens zwei Mal pro Woche, sondern nur noch »wöchentlich«, wie es in dem Entwurf heißt. Zudem muss er ihnen geeignete Schutzmasken zur Verfügung stellen sowie Personenkontakte nötigenfalls reduzieren und falls möglich Homeoffice anbieten. Grundsätzlich müssen die Arbeitgeber für ihre Betriebe Hygienekonzepte für alle Beschäftigten erstellen, zugänglich machen und gegebenenfalls aktualisieren. »Die festzulegenden Maßnahmen sind auch in den Pausenbereichen und während der Pausenzeiten umzusetzen«, heißt es.

Relativ neu ist die Regelung, dass Beschäftigte die Möglichkeit haben sollen, sich während ihrer Arbeitszeit gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Sie fand sich erstmalig in der Verordnungsfassung vom 10. September 2021. Impfungen, die von Betriebsärztinnen und -ärzten durchgeführt werden, muss der Arbeitgeber demnach entsprechend unterstützen. Zudem muss er über die Gesundheitsgefährdung durch eine Covid-19-Erkrankung sowie die Möglichkeit einer Schutzimpfung informieren. Was die Bundesapothekerkammer zur Umsetzung der geltenden Verordnung in der Apotheke empfiehlt, lesen Sie hier

 

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa