Rasch und richtig handeln |
Sofort kühlen! Diese Empfehlung haben viele verinnerlicht, wenn es um die Erstversorgung von thermischen Verletzungen geht (siehe Kasten). Dabei gibt es jedoch Einschränkungen und Ausnahmen zu beachten. So soll die Wassertemperatur nicht eisig sein, sondern mit 20 °C allenfalls kühl bis lauwarm. Das vorsichtige Kühlen dient ausschließlich der Linderung der Schmerzen und sollte bis zu deren Besserung beziehungsweise bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes erfolgen. Auch soll es nur bei Patienten mit deutlichen Schmerzen im verbrannten Areal vorgenommen werden. Der Hintergrund dieser Empfehlung ist, dass nur Verbrennungen ersten und zweiten Grades mit erheblichen Schmerzen einhergehen. Kaum oder gar keine Schmerzen weisen auf eine Verbrennung dritten oder vierten Grades hin, da hier neben Gewebe auch Nervenfasern zerstört werden. Eine anhaltende Kühlung mit Leitungswasser sollte außerdem nur bei kleinflächigen Brandverletzungen bis etwa 5 Prozent Körperoberfläche eingesetzt werden; andernfalls steigt das Risiko einer Auskühlung. Diese ist bei Kindern besonders groß. Bei ihnen sollten nur die Extremitäten gekühlt werden.
Grundsätzlich gilt außerdem: Zu starke Abkühlung schadet mehr, als dass sie nützt. So kann das Aufbringen von Eiswürfeln ein verbrühtes Areal zusätzlich schädigen. Auch Kühlpacks sollten nicht zum Einsatz kommen, denn bei zu starker Kühlung erfolgt nach initialer Vasokonstriktion eine reaktive Hyperämisierung, durch die die Schmerzwahrnehmung wieder zunimmt. Zudem wird die Ödembildung durch Kühlung nicht wesentlich vermindert, die Ödemresorption jedoch verzögert.