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Rabattverträge gefährden Versorgungssicherheit 

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) widerspricht in einer Stellungnahme der Auffassung des AOK Bundesverbands zum angeblich fehlenden Zusammenhang zwischen Lieferengpässen bei Arzneimitteln und Rabattverträgen. Dies hatte die Kasse in einem Bericht gegenüber der »Rheinischen Post« am vergangenen Samstag erklärt.
Julia Endris
12.06.2019  15:12 Uhr

Krankenkassen dürften beim Abschluss von Rabattverträgen nicht nur an Einsparungen denken, sondern sollten auch die Versorgungssicherheit im Blick haben. Wenn Krankenkassen, insbesondere solche mit einem hohen Marktanteil, Rabattverträge mit nur einem Hersteller schließen, stellt dies nach Auffassung des BAH eine Gefahr für die sichere Arzneimittelversorgung dar. Die Auffassung des AOK Bundesverbands, wonach Lieferengpässe bei Arzneimitteln nichts mit Rabattverträgen zu tun hätten, sei somit nicht haltbar.

Rabattverträge mit nur einem Hersteller bergen das Risiko, dass zum Beispiel bei einem Produktionsproblem, für das der Hersteller gar nicht verantwortlich sein muss, ein Arzneimittel relativ schnell nicht mehr verfügbar ist. Das gehe immer zulasten der Patienten. Deshalb fordert der BAH eine gesetzliche Vorgabe, dass Krankenkassen mit mindestens drei Herstellern Rabattverträge abschließen müssen. Leider habe der Gesetzgeber diesen Vorschlag im Entwurf zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) nicht berücksichtigt, bedauert der BAH.

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