Pfizer liefert ab heute Paxlovid aus – was ist zu beachten? |
Daniela Hüttemann |
15.01.2024 14:00 Uhr |
Auf die PZN kommt es an, wenn es um die Verordnung und Abrechnung von Paxlovid in den kommenden sieben Wochen geht. Denn die alte, vom Bund beschaffte Ware und neue Packungen, die direkt von Pfizer in den Vertrieb gebracht werden, sind gleichzeitig verfügbar. / Foto: Imago/Daniel Scharinger
Bislang haben Großhandel und Apotheken das Covid-19-Medikament Paxlovid™ gemäß einer Ausnahmeregelung aus Beständen bezogen, die der Bund zentral bei Pfizer gekauft hatte, insgesamt eine Million Packungen. Trotz zuletzt angestiegener Nachfrage sind noch Restbestände da. Diese Bestände können noch bis zum 15. Februar bezogen werden und sollen auch bevorzugt abgegeben werden. Ende Februar läuft für die letzten dieser zentral beschafften Chargen das Verfalldatum ab; dann sind sie nicht mehr verkehrsfähig. Für die Ware vom Bund gilt ein festgelegter Abrechnungspreis von 59,90 Euro. Diese Packungen tragen die Pharmazentralnummer 17977087 beziehungsweise 18268938 für Hausärzte/Pflege.
Ab dem 15. Februar laufen neue Paxlovid-Packungen nur noch über den regulären Vertriebsweg, das heißt, Hersteller Pfizer bringt sie regulär über den Großhandel in Vertrieb. Für einen reibungslosen Übergang hat Pfizer am heutigen Montag bereits damit begonnen, neue Paxlovid-Packungen auszuliefern. Diese Packungen haben die PZN 18380061 und kosten ein Vielfaches der Ware, die der Bund von Pfizer erworben und subventioniert hatte. Regulär kostet eine Paxlovid-Packung nun 1149,19 Euro (Apotheken-Abgabepreis).
Für einen Monat sind also nun sowohl die Packungen, die der Bund beschafft hat, als auch die von Pfizer vertriebenen Packungen im Markt verfügbar. Die unterschiedlichen Pharmazentralnummern und Abrechnungspreise sind dabei unbedingt zu beachten.
Bis zum 14. Februar sollen Ärzte die Packungen im Bestand des Bundes mit PZN 17977087 und 18268938 bevorzugt verordnen, teilte Pfizer heute mit. Sollten keine Packungen aus dem Bestand des Bundes lieferbar sein und die Verfügbarkeit nicht kurzfristig hergestellt werden können, dürfen zwischen dem 15. Januar und 14. Februar auch bereits Paxlovid-Packungen mit der PZN 18380061 abgegeben werden. »In diesem Fall können Apotheken Rücksprache mit der verordnenden Praxis halten und um eine Neuausstellung des Rezepts mit der neuen PZN 18380061 bitten«, rät Pfizer heute in seiner Pressemitteilung. Den Ärzten empfiehlt Pfizer, bei Neuausstellung des Rezepts die Nicht-Lieferfähigkeit der zuvor verordneten Bund-PZN zu dokumentieren.
Pfizer weist zudem darauf hin, dass das Dispensierrecht für Paxlovid, das im Rahmen einer Ausnahmeregelung bislang galt, Ende Februar ausläuft. Ärzte dürfen das Medikament dann nicht mehr direkt in der ambulanten Versorgung abgeben, sondern nur noch Rezepte ausstellen. Die Abgabe von Packungen mit der PZN 18380061, die von Pfizer vertrieben werden, erfolge ausschließlich über die Apotheken.
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