Pfizer liefert ab heute Paxlovid aus – was ist zu beachten? |
Daniela Hüttemann |
15.01.2024 14:00 Uhr |
Den neuen Preis hatten Pfizer und der GKV-Spitzenverband auf Basis einer positiven Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und dem darauf beruhenden G-BA-Beschluss ausgehandelt. Demnach wurde dem Covid-19-Medikament ein »Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen« bescheinigt.
Wie Pfizer mitteilte, gilt das Medikament zukünftig als bundesweite »Praxisbesonderheit«. »Konkret bedeutet dies, dass im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung indikationsgerechte Verordnungen von Paxlovid vom Verordnungsvolumen abgezogen werden und somit keine statistische Auffälligkeit beziehungsweise Prüfung verursachen«, erläutert das Unternehmen. Durch eine indikationsgerechte Verschreibung könne es somit nicht zum Regress kommen. Die Regelung sei gesetzlich verankert und für alle kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtend. Eine Dokumentation der Verordnung inklusive Indikationsstellung, ob digital oder in der Patientenakte, bleibe dafür jedoch wichtig.
Paxlovid ist indiziert für die Behandlung von Covid-19 bei Erwachsenen, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren Covid-19-Verlauf zu entwickeln. Dazu zählen beispielsweise Menschen mit Lungenerkrankungen wie COPD, Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes oder auch aufgrund eines Alters über 60 Jahren. Um einen schweren Covid-19-Verlauf zu verhindern, muss die Paxlovid-Behandlung innerhalb von drei Tagen nach Symptombeginn starten. Eine Packung enthält Tabletten für die Behandlung über fünf Tage.
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