Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Übergang zur Regelversorgung
-
Pfizer liefert ab heute Paxlovid aus – was ist zu beachten?

Noch können die vom Bund besorgten Paxlovid-Packungen abgegeben werden, doch seit heute liefert Pfizer Paxlovid® auch direkt an den Großhandel. Apotheken aufgepasst: Bei der Abgabe müssen unterschiedliche PZN und Preise beachtet werden. Gegebenenfalls muss der Arzt das Rezept neu ausstellen.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 15.01.2024  14:00 Uhr

Bislang haben Großhandel und Apotheken das Covid-19-Medikament Paxlovid™ gemäß einer Ausnahmeregelung aus Beständen bezogen, die der Bund zentral bei Pfizer gekauft hatte, insgesamt eine Million Packungen. Trotz zuletzt angestiegener Nachfrage sind noch Restbestände da. Diese Bestände können noch bis zum 15. Februar bezogen werden und sollen auch bevorzugt abgegeben werden. Ende Februar läuft für die letzten dieser zentral beschafften Chargen das Verfalldatum ab; dann sind sie nicht mehr verkehrsfähig. Für die Ware vom Bund gilt ein festgelegter Abrechnungspreis von 59,90 Euro. Diese Packungen tragen die Pharmazentralnummer 17977087 beziehungsweise 18268938 für Hausärzte/Pflege.

Ab dem 15. Februar laufen neue Paxlovid-Packungen nur noch über den regulären Vertriebsweg, das heißt, Hersteller Pfizer bringt sie regulär über den Großhandel in Vertrieb. Für einen reibungslosen Übergang hat Pfizer am heutigen Montag bereits damit begonnen, neue Paxlovid-Packungen auszuliefern. Diese Packungen haben die PZN 18380061 und kosten ein Vielfaches der Ware, die der Bund von Pfizer erworben und subventioniert hatte. Regulär kostet eine Paxlovid-Packung nun 1149,19 Euro (Apotheken-Abgabepreis).

Übergangsweise sind verschiedene Packungen verfügbar

Für einen Monat sind also nun sowohl die Packungen, die der Bund beschafft hat, als auch die von Pfizer vertriebenen Packungen im Markt verfügbar. Die unterschiedlichen Pharmazentralnummern und Abrechnungspreise sind dabei unbedingt zu beachten.

Bis zum 14. Februar sollen Ärzte die Packungen im Bestand des Bundes mit PZN 17977087 und 18268938 bevorzugt verordnen, teilte Pfizer heute mit. Sollten keine Packungen aus dem Bestand des Bundes lieferbar sein und die Verfügbarkeit nicht kurzfristig hergestellt werden können, dürfen zwischen dem 15. Januar und 14. Februar auch bereits Paxlovid-Packungen mit der PZN 18380061 abgegeben werden. »In diesem Fall können Apotheken Rücksprache mit der verordnenden Praxis halten und um eine Neuausstellung des Rezepts mit der neuen PZN 18380061 bitten«, rät Pfizer heute in seiner Pressemitteilung. Den Ärzten empfiehlt Pfizer, bei Neuausstellung des Rezepts die Nicht-Lieferfähigkeit der zuvor verordneten Bund-PZN zu dokumentieren.

Pfizer weist zudem darauf hin, dass das Dispensierrecht für Paxlovid, das im Rahmen einer Ausnahmeregelung bislang galt, Ende Februar ausläuft. Ärzte dürfen das Medikament dann nicht mehr direkt in der ambulanten Versorgung abgeben, sondern nur noch Rezepte ausstellen. Die Abgabe von Packungen mit der PZN 18380061, die von Pfizer vertrieben werden, erfolge ausschließlich über die Apotheken.

Ärzte müssen keine Regresse fürchten

Den neuen Preis hatten Pfizer und der GKV-Spitzenverband auf Basis einer positiven Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und dem darauf beruhenden G-BA-Beschluss ausgehandelt. Demnach wurde dem Covid-19-Medikament ein »Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen« bescheinigt. 

Wie Pfizer mitteilte, gilt das Medikament zukünftig als bundesweite »Praxisbesonderheit«. »Konkret bedeutet dies, dass im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung indikationsgerechte Verordnungen von Paxlovid vom Verordnungsvolumen abgezogen werden und somit keine statistische Auffälligkeit beziehungsweise Prüfung verursachen«, erläutert das Unternehmen. Durch eine indikationsgerechte Verschreibung könne es somit nicht zum Regress kommen. Die Regelung sei gesetzlich verankert und für alle kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtend. Eine Dokumentation der Verordnung inklusive Indikationsstellung, ob digital oder in der Patientenakte, bleibe dafür jedoch wichtig.

Paxlovid ist indiziert für die Behandlung von Covid-19 bei Erwachsenen, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren Covid-19-Verlauf zu entwickeln. Dazu zählen beispielsweise Menschen mit Lungenerkrankungen wie COPD, Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes oder auch aufgrund eines Alters über 60 Jahren. Um einen schweren Covid-19-Verlauf zu verhindern, muss die Paxlovid-Behandlung innerhalb von drei Tagen nach Symptombeginn starten. Eine Packung enthält Tabletten für die Behandlung über fünf Tage.

Mehr von Avoxa