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VOASG-Änderungsanträge

Parenteralia: Apotheken sollen sich aushelfen dürfen

Im Kampf gegen regionale Versorgungsengpässe sollen Apotheken patientenindividuell hergestellte Parenteralia künftig an eine andere Offizin weitergeben können. Das sieht der Entwurf für einen Änderungsantrag zum Apotheken-Stärkungsgesetz vor.
AutorKontaktStephanie Schersch
Datum 07.09.2020  13:32 Uhr

Bereits heute dürfen Apotheken selbst hergestellte Zytostatika-Lösungen auf Nachfrage an eine andere Apotheke abgeben, die damit schließlich den Patienten versorgt. In Zukunft soll das auch bei anderen patientenindividuell hergestellte Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung möglich sein. So steht es in der Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag, die der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt. Die Regierungsfraktionen könnten diesen Passus somiut in das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) einbringen. Die neue Regelung isoll demnach n § 11 des Apothekengesetzes verankert werden.

Hintergrund der geplanten Änderung sind drohende regionale Versorgungsengpässe vor allem auf dem Land. »Die Herstellung von Arzneimitteln zu parenteralen Anwendung erfordert besondere personelle, räumliche und apparative Ausstattungen, über die nicht alle öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken verfügen«, heißt es in der Begründung des Änderungsantrags. Mit ihrem Vorstoß gehen die Regierungsfraktionen auf eine Forderung der Bundesländer ein. Diese hatten in einer Stellungnahme zum VOASG auf eine Ausweitung der Austauschmöglichkeiten zwischen Apotheken gedrängt. Allerdings wollen Union und SPD diese Option anders als der Bundesrat nicht für alle Präparate zur parenteralen Anwendung schaffen, sondern lediglich für patientenindividuell hergestellte Parenteralia.

Auch Opioid-haltige Rezepturen sollen ausgetauscht werden können

Um auch Opioid-haltige Rezepturen etwa für Schmerzpumpen untereinander austauschen zu können, muss zudem das Betäubungsmittelgesetz in § 4 entsprechend geändert werden. Im Interesse der Patienten soll damit möglichen Engpässen in der Palliativversorgung »rechtlich entgegengewirkt werden«, wie es in der Formulierungshilfe heißt.

Mit einem weiteren Änderungsantrag wollen Union und SPD darüber hinaus weitere Vorgaben für die schon länger geplanten, sogenannten automatisierten Abgabestationen definieren. Zur Erinnerung: Mit dem VOASG sollen Apotheken die Möglichkeit bekommen, entsprechende Automaten in ihren eigenen Betriebsräumen aufzustellen. Patienten könnten sich dort dann auch außerhalb der Öffnungszeiten vorbestellte Präparate abholen. Nun soll mit klargestellt werden, dass dabei die Apotheker die entsprechenden Arzneimittel verpacken und deutlich mit Name und Anschrift des Empfängers versehen. »Dies dient der Erkennung von möglichen Verwechslungen und somit der Arzneimittelsicherheit«, heißt es.

An diesem Freitag wird sich das Plenum im Bundestag zum ersten Mal mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz befassen. Am 16. September ist dann eine Anhörung im Gesundheitsausschuss geplant. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen soll dabei eine weitere für die Apotheker wichtige Änderung in der Novelle verankert werden: die dauerhafte Vergütung von Botendiensten. Läuft alles reibungslos, könnte der Bundestag noch im Oktober final über das VOASG abstimmen, wie aus dem aktuellen Zeitplan des Bundesministeriums für Gesundheit hervorgeht. Inkrafttreten könnte die Novelle dann theoretisch bereits im Dezember.

 

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