Paragraf 219a bleibt Zankapfel |
dpa |
19.10.2018 08:58 Uhr |
Über Werbung für Schwangerschaftsabbrüche streitet die große Koalition seit der Verurteilung einer Ärztin, die auf ihrer Website darüber informiert hatte, dass sie solche Eingriffe vornimmt.
Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) sei zentral für den Schutz des ungeborenen Kindes, erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU).
Die große Koalition streitet schon länger um den Paragrafen, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Im Rahmen der Plenardebatte warb die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl bei der Union erneut für eine Reform. Es bleibe die Position der Sozialdemokraten, dass Ärzte nicht bestraft werden dürften, wenn sie Abbrüche vornehmen oder darüber informieren, sagte Högl.
Auch FDP, Linke und Grüne sind gegen das Werbeverbot und hatten entsprechende Entwürfe für eine Gesetzesänderung eingebracht. Gemeinsam mit der SPD gäbe es im Bundestag eine Mehrheit für die Abschaffung von Paragraf 219a. Der Koalitionsvertrag schreibt allerdings ein einheitliches Abstimmungsverhalten vor. Wenn die Sozialdemokraten gemeinsam mit der Opposition gegen die Union stimmen würden, wäre das also ein Vertragsbruch. Anlass der Debatte ist die Verurteilung einer Ärztin aus Gießen, die auf ihrer Internetseite darauf hingewiesen hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.
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