Orale Therapie sicher gestalten |
Eine weitere Nebenwirkung, die viele Patienten besonders belastet, ist das regelmäßige Auftreten von Diarrhöen. Dabei unterscheidet man fünf Schweregrade von Grad 1 (bis zu vier Stühle mehr am Tag als sonst für den Patienten üblich) bis Grad 5 (tödliche Komplikation durch Diarrhö) reichen. Neben dem Arzneistoff können individuelle Risikofaktoren die Wahrscheinlichkeit und Stärke des Durchfalls erhöhen. Dies sind unter anderem hohes Lebensalter, bestehende Mangelernährung, simultane Radiotherapie des Bauch-Becken-Bereichs oder vorbestehende Darmdysfunktion.
Übelkeit, Erbrechen und Durchfall sind sehr belastende Nebenwirkungen einer Tumortherapie. / Foto: Adobe Stock/Osterland
Bei unkomplizierten Diarrhöen (Grad 1 und 2) kommt Loperamid zum Einsatz. Patienten sind darauf hinzuweisen, dass die in der Packungsbeilage angegebene Maximaldosis von 8 mg täglich bei Krebserkrankungen überschritten werden darf. Hält der Durchfall trotz Loperamid-Einnahme nach 12bis 24 Stunden noch an, sollten die Patienten an ihren Onkologen verwiesen werden. Der Arzt kann bei therapieresistenten Durchfällen Codein, Budesonid, Octreotid, Opiumtinktur oder Racecadotril ansetzen (12).
Mit Einführung der pharmazeutischen Dienstleistung (pDL) »Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie« können die patientenzentrierten Beratungsangebote gebündelt und vergütet werden. Anspruchsberechtigt sind alle Patienten innerhalb von sechs Monaten nach Beginn einer ambulanten oralen Tumortherapie oder nach Beginn einer oralen Folgetherapie.
Die Voraussetzungen zur Erbringung der Dienstleistung sind dieselben wie bei der pDL »Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation«. Nur ein approbierter Apotheker mit einer geeigneten Fort- oder Weiterbildung (zum Beispiel ATHINA, AMTS, Weiterbildung Geriatrische Pharmazie) darf sie zulasten der Krankenkassen abrechnen. Eine Weiterbildung »Onkologische Pharmazie« alleine reicht nicht aus.
Die pDL besteht aus zwei Teilleistungen, die separat abgerechnet werden. Teilleistung 1 »Erweiterte Medikationsberatung unter Berücksichtigung der Besonderheiten der oralen Tumortherapie« läuft analog zur erweiterten Medikationsberatung ab, legt aber zusätzlich einen Fokus auf die orale Tumortherapie. Die Vergütung ist mit 90 Euro bei beiden Dienstleistungen identisch. Teilleistung 2 umfasst ein semistrukturiertes Folgegespräch nach zwei bis sechs Monaten (Vergütung einmalig 17,55 Euro). Hier kann man die wichtigsten Beratungsinhalte wiederholen sowie neue Handhabungs- und Anwendungsprobleme, Nebenwirkungen und Sorgen der Patienten besprechen – auch um die Adhärenz der Patienten weiter zu fördern.
Seit mehr als einem Jahr können Apotheker die pharmazeutische Dienstleistung »Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie« unter bestimmten Bedingungen mit den Krankenkassen abrechnen. / Foto: ABDA
Apotheken haben eine große Auswahl an Informationen und Werkzeugen für die Beratung und Betreuung von Patienten. Zu empfehlen sind vor allem die Materialien des AMBORA-AMTS-Kompetenz- und Beratungszentrums Orale Tumortherapie und die Oralia-Datenbank der Deutschen Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP). Letztere bietet neben Arzneistoffmonographien für alle relevanten Tumormedikamente auch die Möglichkeit, personalisierte Einnahmepläne für Patienten zu erstellen. Im Internet stehen außerdem verschiedene Leitlinien und weiterführende Literatur zur Verfügung, die sich genauer mit unterschiedlichen Aspekten von Krebserkrankungen befassen (Kasten).
Arbeitshilfen und weiterführende Materialien für die pharmazeutische Betreuung von Patienten mit einer oralen Tumortherapie (16)
Arzneistoffspezifische Materialien, zum Beispiel Arzneimittelmerkblätter, Einnahmepläne
Arzneistoffunabhängige Materialien, zum Beispiel Nebenwirkungsmerkblätter, Ratgeber, Patientenleitlinien
Weiterführende Literatur