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Rechtsstreit

Opiumtinktur darf abgegeben werden

Die Opiumtinktur der Firma Maros kann ohne Probleme bundesweit abgegeben werden. Lediglich zwei Hamburger Apotheken, die eine einstweilige Verfügung erhielten, ist dies aktuell nicht erlaubt. Die Rechtsstreitigkeiten sorgten in den vergangenen Tagen für Verwirrung mit Blick auf die Abgabe der Arznei.
AutorKontaktCharlotte Kurz
AutorKontaktAnnette Rößler
Datum 04.08.2020  15:48 Uhr

Nur zwei Apotheken dürfen keine Opiumtinktur abgeben

Somit dürfen die beiden Hamburger Apotheken die Opiumtinktur aktuell nicht abgeben – allerdings als einzige in Deutschland. Dies betont auch die ABDA in einem Rundschreiben an die Geschäftsführer der Landesapothekerkammern und -verbände: »Durch die behauptete Rücknahme des Widerspruchs ist die Entscheidung des LG Hamburg rechtskräftig geworden. Die Entscheidung hat indes Rechtskraft ausschließlich im Verhältnis der beteiligten Parteien.« Damit lasse sich insbesondere kein generelles Abgabeverbot begründen, da die konkreten Gründe für die Rücknahme des Widerspruchs nicht bekannt seien und es auch keine gerichtliche Entscheidung gebe, die hierfür weitergehende Anhaltspunkte bieten kann, so die ABDA.

Also Entwarnung: Die Firmen Innocur und Pharmanovia wollten vermutlich mit ihrem gerichtlichen Vorgehen gegen die Apotheker einen Präzedenzfall schaffen, um die Abgabe von Opiumtinktur als Rezeptur zu verbieten, damit die hauseigene Arznei Dropizol® einen größeren Absatzmarkt findet. Offen bleibt aber die Frage, wie Innocur von der Rezepteinlösung in den Hamburger Apotheken gewusst haben konnte. Momentan besteht aber kein Grund zur Sorge, dass es generell verboten wird, Rezepturarzneimittel ohne Zulassung nach Paragraf 21 Arzneimittelgesetz in Flaschen abzufüllen und ohne den Wirkstoff zu verändern abzugeben.

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