Die neuen Sparpläne sehen vor, Krankenkassen wieder zu ermöglichen, die Versorgung mit patientenindividuell hergestellten Krebsmedikamenten über Ausschreibungen an ausgewählte Apotheken zu vergeben. Das stößt auf entschiedenen Widerstand. / © Getty Images/Pramote Polyamate
In einem Systemwechsel, wie ihn die Bundesregierung plant, sieht der Berufsverband der Niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für Hämatologie und Medizinische Onkologie in Deutschland (BNHO) die ohnehin komplexen Abläufe zusätzlich belastet und dadurch die Versorgung von Krebspatienten gefährdet. Die Koalitionsfraktionen wollen es Krankenkassen wieder ermöglichen, die Versorgung mit patientenindividuell hergestellten Krebsmedikamenten über Ausschreibungen an ausgewählte Apotheken zu vergeben. Ziel ist, die Kassenausgaben zu senken und durch Exklusivverträge zusätzliche Einsparungen zu erzielen.
Die Pläne stoßen auf Versorgerseite auf entschiedenen Widerstand. Im Kern lautet die Kritik, dass eingespielte Kooperationen zwischen Praxen und Apotheken aufgebrochen werden, mehr Bürokratie und zusätzliche Fehlerquellen entstehen sowie Lieferungen und Therapieabläufe komplizierter werden.
So argumentiert auch der BNHO. Die Praxen müssten bei neuerlichen Ausschreibungen für jeden Patienten zunächst die zuständige Apotheke ermitteln und unterschiedliche Bestellwege und elektronische Systeme nutzen. »Eine derartige Infrastruktur ist derzeit nicht etabliert, ihre Nutzung würde zudem einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand verursachen«, kritisiert der Verband.
Hinzu komme, dass die Rahmenbedingungen, unter denen onkologische Praxen arbeiten, seit der Abschaffung der Ausschreibungen 2017 wesentlich anspruchsvoller geworden seien. Zwischen 2015 und 2017 gab es bereits exklusive Verträge zwischen Krankenkassen und einzelnen Apotheken – nach Kritik, etwa wegen verspäteter oder fehlerhafter Lieferungen, war das Instrument wieder abgeschafft worden.
»Bei Ausschreibungsapotheken wurden durchschnittlich 0,3 Fehlerereignisse pro Tag erfasst, bei den zuvor versorgenden Apotheken waren es weniger als 0,05 pro Tag. Die dokumentierten Vorfälle reichten von falschen Beschriftungen bis hin zu Dosierungsfehlern«, zitiert der Verband aus einer Erhebung des Wissenschaftlichen Instituts der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (WINHO) aus dem Jahr 2016.
Würden die Präparate von unterschiedlichen Apotheken bezogen, könnten zusätzliche Schnittstellen und damit potenzielle Fehlerquellen entstehen, kritisiert der Verband weiter. So können etwa Infusionsbeutel, Anschlusssysteme oder Verpackungen variieren, obwohl die Patienten nach demselben Behandlungsschema versorgt werden. Auch steige das Risiko von Verwechslungen. »Schon bei den früheren Ausschreibungen hat sich gezeigt, wie störanfällig die Versorgung werden kann, wenn diese Abläufe nicht mehr zuverlässig funktionieren. Dass dieses Modell nun zurückkehren soll, bereitet uns große Sorge«, warnt der BNHO-Vorstandsvorsitzende Thomas Illmer.
Dass mit den Plänen zusätzlich Geld gespart werden kann, bezweifeln die Onkologen obendrein. Vielmehr befürchten sie, dass der Fokus zu stark auf möglichen Rabatten durch Ausschreibungen liege. Außerdem blende man die zusätzlichen Kosten aus, die durch mehr organisatorischen Aufwand, Lieferprobleme und die Vernichtung nicht mehr verwendbarer Krebsmedikamente entstehen könnten. Die Pläne der Bundesregierung stellten die bewährte Zusammenarbeit zwischen onkologischen Praxen und Apotheken infrage, heißt es. Es gebe keinen Grund, ein funktionierendes System durch Ausschreibungen zu ersetzen. Daher sollten die Pläne, Zytostatika-Ausschreibungen wieder einzuführen, gestrichen werden, fordert der Verband.