Offizinen können flexibler öffnen |
Apothekenteams in Mecklenburg-Vorpommern können die Öffnungszeiten flexibler anpassen. Allerdings muss die Versorgung sichergestellt sein. / Foto: Adobe Stock/contrastwerkstatt
Während Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern bisher regulär von Montag bis Freitag bis 18 Uhr geöffnet haben müssen, können sie künftig eine Stunde früher schließen. Statt einem freien Nachmittag pro Woche sind zwei möglich. Neu ist auch, dass Inhaberinnen und Inhaber keinen Antrag mehr stellen müssen, wenn sie die Offizinen an zwei Nachmittagen und samstags schließen wollen. In Zukunft genügt es, wenn sie die Apothekerkammer über die Änderungen informieren. Das sieht eine neue Allgemeinverfügung vor, der die Mitglieder der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern gestern zugestimmt haben. Die neue Regelung tritt am morgigen Freitag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Auch in Sachsen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Westfalen-Lippe wurden bereits die Öffnungszeiten der Apotheken flexibilisiert.
»Die größere Flexibilität soll den Apothekenteams angesichts des zunehmenden Personalmangels ihren Dienst erleichtern«, erläuterte Bernd Stahlhacke, Geschäftsführer der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern. Das helfe den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beispielsweise dabei, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Auch das Netz des Öffentlichen Nahverkehrs sei auf dem Land dünn. »An manchen Orten fährt um 18 Uhr kein Bus mehr«, schilderte Stahlhacke die Problematik. Zudem erleichtere die höhere Flexibilität den Apotheken, ihre Öffnungszeiten an die nahegelegenen Praxen anzupassen.
Allerdings müsse die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt sein. So könnten in einem Ort beispielsweise nicht alle Apotheken am gleichen Nachmittag schließen. »Wir gehen aber davon aus, dass die Teams mit der neuen Regelung verantwortungsbewusst umgehen«, so Stahlhacke. Die neue Allgemeinverfügung soll zunächst zwei Jahre lang gelten. Gibt es in dieser Zeit keine Beschwerden, kann sie verlängert werden.