Pharmazeutische Zeitung online
Mecklenburg-Vorpommern

Offizinen können flexibler öffnen

Apothekenteams in Mecklenburg-Vorpommern erhalten mehr Spielraum bei der Gestaltung ihrer Öffnungszeiten. Das hat die Apothekerkammer in der Kammerversammlung am 5. Juli beschlossen.
Anne Orth
06.07.2023  16:00 Uhr

Während Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern bisher regulär von Montag bis Freitag bis 18 Uhr geöffnet haben müssen, können sie künftig eine Stunde früher schließen. Statt einem freien Nachmittag pro Woche sind zwei möglich. Neu ist auch, dass Inhaberinnen und Inhaber keinen Antrag mehr stellen müssen, wenn sie die Offizinen an zwei Nachmittagen und samstags schließen wollen. In Zukunft genügt es, wenn sie die Apothekerkammer über die Änderungen informieren. Das sieht eine neue Allgemeinverfügung vor, der die Mitglieder der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern gestern zugestimmt haben. Die neue Regelung tritt am morgigen Freitag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Auch in Sachsen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Westfalen-Lippe wurden bereits die Öffnungszeiten der Apotheken flexibilisiert.

»Die größere Flexibilität soll den Apothekenteams angesichts des zunehmenden Personalmangels ihren Dienst erleichtern«, erläuterte Bernd Stahlhacke, Geschäftsführer der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern. Das helfe den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beispielsweise dabei, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Auch das Netz des Öffentlichen Nahverkehrs sei auf dem Land dünn. »An manchen Orten fährt um 18 Uhr kein Bus mehr«, schilderte Stahlhacke die Problematik. Zudem erleichtere die höhere Flexibilität den Apotheken, ihre Öffnungszeiten an die nahegelegenen Praxen anzupassen.

Allerdings müsse die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt sein. So könnten in einem Ort beispielsweise nicht alle Apotheken am gleichen Nachmittag schließen. »Wir gehen aber davon aus, dass die Teams mit der neuen Regelung verantwortungsbewusst umgehen«, so Stahlhacke. Die neue Allgemeinverfügung soll zunächst zwei Jahre lang gelten. Gibt es in dieser Zeit keine Beschwerden, kann sie verlängert werden.

Neue Regelung zu Öffnungszeiten im Überblick

Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern müssen künftig zu folgenden Zeiten geöffnet haben:

  • Montag bis Samstag von 9 bis 12 Uhr
  • Montag bis Freitag von 15 bis 17 Uhr
  • Möglich ist es, an 2 Nachmittagen pro Woche sowie am Samstag zu schließen. Ausgenommen ist dabei der Freitagnachmittag in Kombination mit einer Samstagsschließung.
  • Apotheken müssen die Änderungen nicht mehr beantragen, sondern lediglich die Kammer darüber informieren.

Kammerpräsident Georg Engel zog in seinem Bericht an die Delegierten ein positives Fazit des Protesttags vom 14. Juni. Die Beteiligung sei sehr hoch gewesen, und die Apothekenteams hätten eine große Geschlossenheit an den Tag gelegt. Am Protesttag hatten die meisten Offizinen geschlossen. Viele Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter aus Mecklenburg-Vorpommern protestierten auch bei der Demo in Berlin.

Während der Versammlung stimmten die Delegierten auch dem Jahresabschluss für das Jahr 2022 zu und entlasteten den Vorstand. Außerdem berichteten die Vorsitzenden verschiedener Ausschüsse über den Stand der geplanten Vorhaben. So hat sich der Ausschuss »Bürokratieabbau und Zukunft« zunächst vorgenommen, die Digitalisierung in der internen Kommunikation voranzutreiben. Konkret sollen unter anderem die Website erweitert und Dokumente in digitaler Form erstellt werden. Zudem ist geplant, Möglichkeiten zur Online-Fortbildung weiterzuentwickeln und auszubauen.

»Tag der offenenen Apotheke« geplant

Ein wichtiges Thema war auch die Nachwuchsgewinnung. Eine Arbeitsgruppe stellte ein Konzept vor, das Apothekenteams durch viele verschiedene Maßnahmen dabei helfen soll, Auszubildende und Fachkräfte zu gewinnen. Unter anderem ist ein »Tag der offenen Apotheke« geplant, der dazu beitragen soll, Schülerinnen und Schülern für die Arbeit in einer Apotheke zu interessieren.

Die Kammermitglieder nahmen auch die aktuelle Weiterbildungsordnung an, die an die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesapothekerkammer angepasst worden war. »Die Weiterbildungsordnung wurde inzwischen nach EU-Recht auf Verhältnismäßigkeit geprüft und kann angewendet werden«, informierte Stahlhacke. Mit der Prüfung soll vermieden werden, dass andere EU-Bürger bei der Ausübung ihres Berufs benachteiligt werden könnten, erläuterte der Kammer-Geschäftsführer. Die Prüfung sei nach EU-Recht Pflicht gewesen.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa