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Mecklenburg-Vorpommern
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Offizinen können flexibler öffnen

Apothekenteams in Mecklenburg-Vorpommern erhalten mehr Spielraum bei der Gestaltung ihrer Öffnungszeiten. Das hat die Apothekerkammer in der Kammerversammlung am 5. Juli beschlossen.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 06.07.2023  16:00 Uhr

Während Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern bisher regulär von Montag bis Freitag bis 18 Uhr geöffnet haben müssen, können sie künftig eine Stunde früher schließen. Statt einem freien Nachmittag pro Woche sind zwei möglich. Neu ist auch, dass Inhaberinnen und Inhaber keinen Antrag mehr stellen müssen, wenn sie die Offizinen an zwei Nachmittagen und samstags schließen wollen. In Zukunft genügt es, wenn sie die Apothekerkammer über die Änderungen informieren. Das sieht eine neue Allgemeinverfügung vor, der die Mitglieder der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern gestern zugestimmt haben. Die neue Regelung tritt am morgigen Freitag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Auch in Sachsen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Westfalen-Lippe wurden bereits die Öffnungszeiten der Apotheken flexibilisiert.

»Die größere Flexibilität soll den Apothekenteams angesichts des zunehmenden Personalmangels ihren Dienst erleichtern«, erläuterte Bernd Stahlhacke, Geschäftsführer der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern. Das helfe den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beispielsweise dabei, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Auch das Netz des Öffentlichen Nahverkehrs sei auf dem Land dünn. »An manchen Orten fährt um 18 Uhr kein Bus mehr«, schilderte Stahlhacke die Problematik. Zudem erleichtere die höhere Flexibilität den Apotheken, ihre Öffnungszeiten an die nahegelegenen Praxen anzupassen.

Allerdings müsse die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt sein. So könnten in einem Ort beispielsweise nicht alle Apotheken am gleichen Nachmittag schließen. »Wir gehen aber davon aus, dass die Teams mit der neuen Regelung verantwortungsbewusst umgehen«, so Stahlhacke. Die neue Allgemeinverfügung soll zunächst zwei Jahre lang gelten. Gibt es in dieser Zeit keine Beschwerden, kann sie verlängert werden.

Neue Regelung zu Öffnungszeiten im Überblick

Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern müssen künftig zu folgenden Zeiten geöffnet haben:

  • Montag bis Samstag von 9 bis 12 Uhr
  • Montag bis Freitag von 15 bis 17 Uhr
  • Möglich ist es, an 2 Nachmittagen pro Woche sowie am Samstag zu schließen. Ausgenommen ist dabei der Freitagnachmittag in Kombination mit einer Samstagsschließung.
  • Apotheken müssen die Änderungen nicht mehr beantragen, sondern lediglich die Kammer darüber informieren.

Kammerpräsident Georg Engel zog in seinem Bericht an die Delegierten ein positives Fazit des Protesttags vom 14. Juni. Die Beteiligung sei sehr hoch gewesen, und die Apothekenteams hätten eine große Geschlossenheit an den Tag gelegt. Am Protesttag hatten die meisten Offizinen geschlossen. Viele Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter aus Mecklenburg-Vorpommern protestierten auch bei der Demo in Berlin.

Während der Versammlung stimmten die Delegierten auch dem Jahresabschluss für das Jahr 2022 zu und entlasteten den Vorstand. Außerdem berichteten die Vorsitzenden verschiedener Ausschüsse über den Stand der geplanten Vorhaben. So hat sich der Ausschuss »Bürokratieabbau und Zukunft« zunächst vorgenommen, die Digitalisierung in der internen Kommunikation voranzutreiben. Konkret sollen unter anderem die Website erweitert und Dokumente in digitaler Form erstellt werden. Zudem ist geplant, Möglichkeiten zur Online-Fortbildung weiterzuentwickeln und auszubauen.

»Tag der offenenen Apotheke« geplant

Ein wichtiges Thema war auch die Nachwuchsgewinnung. Eine Arbeitsgruppe stellte ein Konzept vor, das Apothekenteams durch viele verschiedene Maßnahmen dabei helfen soll, Auszubildende und Fachkräfte zu gewinnen. Unter anderem ist ein »Tag der offenen Apotheke« geplant, der dazu beitragen soll, Schülerinnen und Schülern für die Arbeit in einer Apotheke zu interessieren.

Die Kammermitglieder nahmen auch die aktuelle Weiterbildungsordnung an, die an die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesapothekerkammer angepasst worden war. »Die Weiterbildungsordnung wurde inzwischen nach EU-Recht auf Verhältnismäßigkeit geprüft und kann angewendet werden«, informierte Stahlhacke. Mit der Prüfung soll vermieden werden, dass andere EU-Bürger bei der Ausübung ihres Berufs benachteiligt werden könnten, erläuterte der Kammer-Geschäftsführer. Die Prüfung sei nach EU-Recht Pflicht gewesen.

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