Offene Fragen zum Critical Medicines Act |
Melanie Höhn |
08.05.2025 08:00 Uhr |
Derzeit arbeiten das EU-Parlament und der Rat an ihren jeweiligen Standpunkten zum Verordnungsentwurf. / © Adobe Stock/upnowgraphics/generiert mit KI
Mitte März stellte die EU-Kommission den Gesetzesentwurf zum »Critical Medicines Act« (CMA) vor – ein Instrument zur Bekämpfung von Arzneimittelengpässen und zur Schaffung von Anreizen für die Diversifizierung der Lieferketten.
Aus Sicht von ABDA und ZAEU (Zusammenschluss der Apotheker in der Europäischen Union) geht das Gesetz in die richtige Richtung: Es zielt auf die Ursachen von Lieferengpässen ab, indem es die europäischen Produktionskapazitäten stärkt, globale Lieferketten diversifiziert und die Abhängigkeit von Drittländern verringert. ABDA-Präsident Thomas Preis erwartet aber trotzdem keine schnelle Verbesserung der Situation.
Derzeit arbeiten das EU-Parlament und der Rat an ihren jeweiligen Standpunkten zum Verordnungsentwurf. Erst danach kann in den Trilogverhandlungen mit der Kommission ein gemeinsamer Kompromiss erarbeitet werden. Die EU-Kommission fordert nun alle relevanten Stakeholder für eine zweite Feedback-Runde auf, Verbesserungsvorschläge, Meinungen und Kritik bis zum 14. Juni 2025 abzugeben. Trotz aller Pläne bleibt unklar, wann das Gesetz final verabschiedet wird. Als Verordnung soll es unmittelbar in allen EU-Ländern gelten – ohne nationale Umsetzungspflicht.
Die EU-Kommission hat kürzlich in einer Informationsveranstaltung die wichtigsten Punkte des Gesetzes zusammengefasst und viele offene Fragen von über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern beantwortet. Besonders diskutiert wurden die befürchteten Kostensteigerungen durch strengere Vorgaben und EU-Produktion. Kommissionsvertreter betonten die Notwendigkeit fairer Bedingungen, ohne Dumping gegenüber Asien zuzulassen. Man müsse sich auf höhere Kosten bei den betroffenen Arzneimitteln einstellen, erklärte Becker. Es sei wichtig, dass bei öffentlichen Ausschreibungen oder gemeinsamen Beschaffungen ein Gleichgewicht gefunden werde zwischen dem Preis und dem öffentlichen Interesse.
Auch die Sorge kleinerer Mitgliedstaaten vor Benachteiligung bei Vorratshaltung wurde angesprochen. Nationale Bervorratung müsse proportional, transparent und solidarisch erfolgen und es dürfe anderen EU-Ländern dabei kein Schaden entstehen.