Offene Fragen zum Critical Medicines Act |
Melanie Höhn |
08.05.2025 08:00 Uhr |
Die deutsche Gesundheitswirtschaft begrüßt generell das Gesetz, betrachtetes jedoch lediglich als einen Baustein zur Bekämpfung der zunehmend kritischen Arzneimittelengpässe. Der Handlungsdruck ist hoch – eine schnelle Lösung scheint dennoch unrealistisch.
Han Steutel, Präsident des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland (vfa), äußerte sich kritisch zum CMA. Der Critical Medicines Act biete zwar die Chance, die Arzneimittelversorgung in Europa strukturell zu stärken, allerdings müssten die Maßnahmen für eine breitere Grundversorgung so ausgestaltet werden, dass sie keine Kollateralschäden bei der Versorgung mit innovativen Arzneimitteln verursachen. »Und kein Hersteller wird durch neue Bürokratie leistungsfähiger«, so Steutel. Versorgungssicherheit dürfe nicht zulasten von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit oder Standortattraktivität gehen.
Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) erklärte, dass der CMA relevante Schwachstellen der europäischen Arzneimittelversorgung adressiere. Dennoch seien Anpassungen notwendig, um sicherzustellen, dass der Verordnungsvorschlag praxisnah, innovationsfreundlich und wirtschaftlich nachhaltig umgesetzt werden kann. Nur so könne die Sicherung der Arzneimittelversorgung in Europa gestärkt und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz des pharmazeutischen Standorts EU gewährleistet werden.
Der GKV-Spitzenverband begrüßt das übergeordnete Ziel des Verordnungsvorschlags, Lieferengpässe zu verhindern und die Abhängigkeit der EU von Drittstaaten bei der Produktion von für die Versorgung besonders wichtigen Arzneimitteln zu verringern. Eine stabile, bedarfsgerechte und bezahlbare Arzneimittelversorgung sicherzustellen, sei eine gemeinsame europäische Herausforderung. Der Verordnungsvorschlag könne einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit bei kritischen Arzneimitteln leisten, greife jedoch derzeit zu kurz. Als positiv hebt der Verband hervor, dass die Produktion durch konkrete Maßnahmen gestärkt werden soll und hierfür industriepolitische Instrumente der Standortförderung auf europäischer und nationaler Ebene vorgesehen sind. »Notwendig ist auch Transparenz über die konkret geförderten Produktionsstandorte und die vorhandenen bzw. neu geschaffenen Produktionskapazitäten. Wesentliche Voraussetzungen müssen durch die derzeit ebenfalls verhandelte Reform des europäischen Arzneimittelrechts geschaffen werden«, erklärte der Verband in einer Stellungnahme. »Es ist zu begrüßen, dass der Verordnungsvorschlag bestehende nationale Maßnahmen einbezieht und die Finanzierbarkeit der Gesundheitssysteme in der EU berücksichtigt.«