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GKV-Spitzenverband

Notfallversorgung braucht einheitliches Konzept

Die Notfallambulanzen in deutschen Krankenhäusern sind überlastet, weil viele Patienten diese mit nur leichten medizinischen Problemen aufsuchen. Das muss sich ändern, fordert der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Notfallversorgung muss sich demnach stärker am Patienten orientieren – und das bundesweit.
Jennifer Evans
28.08.2019  16:18 Uhr

Für Menschen in Not ist es unerheblich, ob der Arzt im Krankenhaus oder in einer ambulanten Arztpraxis arbeitet. Davon ist Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstandsmitglied beim GKV-Spitzenverband, überzeugt. Ziel sei es, künftig die Strukturen der Notfallversorgung zu verändern, auch um Überlebenschancen für Patienten zu erhöhen. Zudem müsse die richtige Versorgung am richtigen Ort stattfinden. »Patienten gehen dorthin, wo sie Hilfe bekommen«, betonte sie. Die Organisation müsse sich im Notfall daher an den Bedürfnissen der Patienten orientieren. Wichtig sei, die derzeit äußerst unübersichtliche Landschaft der Notfallversorgung bundesweit zu verzahnen. Damit meint Stoff-Ahnis die drei Säulen von Rettungsdienst, Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte sowie die Notaufnahmen der Kliniken. Nur so könne die Versorgung in Notfällen effizienter und patientenfreundlicher ablaufen.

Bereits 2017 hatte der GKV-Spitzenverband seine Position zu einer Reform in diesem Bereich präsentiert. Mitte Juli hat nun das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Diskussionsentwurf an die Gesundheitsminister der Länder weitergeleitet. Darin greift das BMG auch einige Ideen des Kassenverbands auf. So etwa die Zusammenschaltung der Notfallnummern 112 und 116 117 . Auch sollen Patienten künftig an einem zentralen Klinik-Tresen nach einer Ersteinschätzung durch medizinisches Fachpersonal an die richtige Versorgungsstelle weitergeleitet werden. Während das Ministerium dafür sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) mit eigener Rechtskörperschaft gründen will, pocht der Spitzenverband darauf, die bereits vorhandenen Strukturen zu nutzen. Das bedeutet, das Klinikpersonal und das der Kassenärztlichen Vereinigung sollen sich die Aufgaben hinterm Tresen teilen. Eine solche Anlaufstelle mit »klarer Orientierung und klaren Ansprechpartnern« soll es Stoff-Ahnis zufolge in Zukunft mit bundeseinheitlichen Qualitätsstandards in jedem Krankenhaus geben, das eine Notfallambulanz hat. In den Augen des BMG sollen die INZ hingegen lediglich dort angesiedelt sein, wo nach Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) entsprechende Notfälle versorgt werden sollen.

Rettungsdienst stärken, heißt Grundgesetz ändern 

Stärker müssen Stoff-Ahnis zufolge in Zukunft außerdem die digitalen Möglichkeiten im Bereich des Rettungsdiensts genutzt werden, um in »Echtzeit auf vorhandene Ressourcen zugreifen zu können«. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbands ist es wichtig, Schwerverletzte oder lebensbedrohlich Erkrankte dorthin zu bringen, wo sie die richtige medizinische Hilfe bekommen. Auch sollten die entsprechenden Patientendaten schon in der Klinik sein, bevor der Rettungswagen eintrifft.

Laut BMG-Plänen soll die Notfallversorgung über den Rettungsdienst künftig immer als GKV-Leistung gelten. Das war bislang nur möglich, wenn anschließend eine Behandlung im Krankenhaus folgte. Stoff-Ahnis betont, der GKV-Spitzenverband unterstütze dieses Vorhaben bewusst. »Denn damit werden falsche finanzielle Anreize abgebaut: Künftig besteht kein Anlass mehr, Patienten mit leichten Problemen ins Krankenhaus zu bringen, nur damit der Einsatz des Rettungsdiensts bezahlt wird.« Allerdings wollen die Kassen künftig die Rettungsdienstplanung mitgestalten, die in ihren Augen zwingend über die Bundesländergrenzen hinweg erfolgen muss. Auch fordern sie eine Bundesdatenbank, die alle Rettungsfahrten dokumentiert.

Laut Diskussionspapier will das BMG den Rettungsdienst wirtschaftlich sichern, in dem es diesen künftig im Grundgesetz als Teil des Gesundheitswesens verankert. Mit dieser Änderung fiele dann auch der Rettungsdienst in den Aufgabenbereich des G-BA und dessen Bewertungsmaßstäben.

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