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Baden-Württemberg

Notdienst darf kein Zuschussgeschäft sein

»Apotheken bleiben bei jedem Notdienst auf knapp 1000 Euro sitzen.« Dies rügt Martin Braun, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK), ausdrücklich und fordert eine kostendeckende Vergütung.
AutorKontaktBrigitte M. Gensthaler
Datum 26.06.2025  23:50 Uhr
Notdienst darf kein Zuschussgeschäft sein

Braun verwies bei der Vertreterversammlung am 26. Juni in Stuttgart auf eine Berechnung der Treuhand. Demnach koste jeder 24-Stunden-Notdienst bei Vollkostenbetrachtung im Schnitt 1943,48 Euro, davon 1479,10 Euro für Personal. Der Rohertrag liege im Durchschnitt bei 480,63 Euro und die Notdienstpauschale bei 556, 22 Euro (im 1. Quartal). Dieses Defizit hält Braun für untragbar. Die Vollkostenrechnung könne man zwar kritisieren, aber ohne komplette Vergütung könne kein Betrieb langfristig überleben.

»Wir müssen den Aufwand ersetzt bekommen und an Dienstleistungen auch verdienen können.« Nur dann könnten Apotheken überleben und ihre Leistungen langfristig erbringen. »Die Notdienstparameter müssen neu gedacht werden, um Apotheken zu entlasten und die Notfallversorgung zu sichern.«

Die LAK hat daher im März 2025 ein umfangreiches Positionspapier »Notdienst in Not« zur Reform der Notdienste veröffentlicht (das Papier im Wortlaut). Der Vorstand fordere als Erstes eine auskömmliche Vergütung von Voll- und Teilnotdiensten, die mindestens kostendeckend sein müsse, erklärte Braun. Dafür müssten die Mittel im Nacht- und Notdienstfond (NNF) aufgestockt und auf Voll- und Teilnotdienste verteilt werden. Nur dann könnten Apotheken flächendeckend und auch im ländlichen Bereich diesen Service aufrechterhalten und bei Bedarf auch Nachfolger finden. »Dies hat strukturpolitisch eine enorme Bedeutung.«

Zur Neuorganisation der Notdienstverteilung schlägt die LAK eine Kombination von vergüteten Teildiensten, zum Beispiel abends bis 23 Uhr, und weniger Vollnotdiensten, zum Beispiel ab 23 Uhr bis zum nächsten Morgen, vor. Die Notfallversorgung der Bürger werde gesichert. Außerdem solle die Notdienstgebühr auf 10 Euro angehoben werden.

Für zukunftsweisend halte der Vorstand die Etablierung von telepharmazeutischen und -medizinischen Konzepten im Notdienst, zum Beispiel Videokonsile mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst zur direkten Klärung von Situationen, erklärte der Präsident. Eine Zeitersparnis soll durch Nutzung von E-Rezepten realisiert werden.

Braun zeigte sich zuversichtlich. »Mit diesen Kernpunkten waren wir bereits bei Politikern und das Echo war ausgesprochen positiv.«

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