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50 Jahre AMK

Nitrosamine, kaputte Pens und verklebte Flaschen

Ob Nebenwirkung, Qualitätsmangel oder Anwendungsfehler: Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker prüft seit 50 Jahren Verdachtsmeldungen aus den Apotheken. Um Evergreens und Tiktok-Trends ging es bei der Jubiläumsfeier.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 26.09.2025  16:20 Uhr

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker wurde vom Berufsstand am 26. August 1975 in Frankfurt am Main gegründet – mit dem Ziel, die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen. Bereits im ersten Jahr gingen 691 Meldungen zu potenziellen Arzneimittelrisiken aus den deutschen Apotheken ein. 2024 waren es knapp 11.000 – und der AMK-Vorsitzende Professor Dr. Martin Schulz geht immer noch von einem großen Underreporting aus, vor allem bei Medikationsfehlern.

»Denken Sie nie, dass Patienten das mit ihrem Arzneimittel tun, was Sie denken, was sie damit tun!«, riet er den Gästen der Jubiläumsfeier am gestrigen Donnerstag in der Hörsaalruine der Berliner Charité. Zum Beispiel kleben sie sich statt des transparenten Wirkstoffpflasters beim Präparat Estramon conti® das hautfarbene Trocknungsmittel auf die Haut (das geht!). Die AMK nimmt solche Hinweise auf, wirkt auf den Hersteller für eine klarere Kennzeichnung ein und bittet die Apotheken, bei der Abgabe entsprechend zu beraten (so geschehen 2019). 

Ob brüchige Tabletten, verbogene Kanülen oder verwirrende Bezeichnungen: Oft sind es die Apotheken, die Qualitäts- und Kennzeichnungsmängel feststellen. Jede einzelne Meldung sei wichtig und helfe, Schaden von den Patientinnen und Patienten abzuwenden, betonte Schulz, ob vermutete Nebenwirkung, ein Qualitätsmangel oder Anwendungsfehler. Der erste gemeldete Fall war übrigens die Meldung zu einem Schwangerschaftstest, bei dem die Gebrauchsanweisung fehlte. 

Die AMK sichtet alle eingegangenen Meldungen sorgfältig, fragt gegebenenfalls bei der meldenden Apotheke nach, fasst ähnliche Meldungen zusammen, konfrontiert den Hersteller damit oder beauftragt das Zentrallabor der Deutschen Apotheker (ZL) mit einer Untersuchung. Anschließend gibt die AMK die Informationen an das Bundesinstitut für Arzneimittelbehörden (BfArM) und internationale Behörden weiter – und natürlich auch an die Apothekerschaft.

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