Pharmazeutische Zeitung online
Natriumhypochlorit

Nicht alle Desinfektionsmittel sind zuverlässig

Desinfektionsmittel sind in diesen Zeiten stark gefragte Produkte. Auf dem Markt tummeln sich zahlreiche Anbieter, die ihre Produkte nicht immer seriös bewerben. Manchmal fehlen sogar wichtige Angaben – hier das Beispiel Natriumhypochlorit.
Annette Immel-Sehr
05.05.2020  14:10 Uhr

Zu den stark beworbenen Produkten zählen vermehrt Handdesinfektionsmittel sowie Hand-/Flächendesinfektionsmittel, die Natriumhypochlorit als Wirkstoff enthalten. Mit ausgelobten Vorteilen wie »bio«, »ohne Chemie«, »vegan«, »für Babys und Kleinkinder geeignet« oder »dermatologisch getestet« erwecken manche Hersteller den Eindruck, das jeweilige Präparat sei besonders gut verträglich.

Einige der Werbeaussagen widersprechen dabei eindeutig § 72 Biozid-Verordnung, der eine irreführende Werbung verbietet. Angaben zu Einwirkzeiten können fehlen oder unpräzise sein, wie »innerhalb von Sekunden«. Eines der Produkte soll angeblich sogar so verträglich sein, dass Kinder davon 100 Milliliter ohne gesundheitliche Probleme trinken können. Die Pharmazeutische Zeitung hat sich in einer Stichprobe sieben Produkte genauer angeschaut und festgestellt, dass der Gehalt von Natriumhypochlorit zwischen 0,04 und 0,15 Prozent variiert beziehungsweise bei einem Produkt gar nicht angegeben ist. Hier findet sich stattdessen der Hinweis »kann je nach Anwendung verdünnt werden«.

Zur Einordnung: Die WHO empfiehlt für die Flächendesinfektion im Kampf gegen SARS-CoV-2 Lösungen mit 0,5 Prozent Natriumhypochlorit. Dem entspricht auch das Hypochlorit-haltige Flächendesinfektionsmittel, das Apotheken gegenwärtig auf Basis der Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (BAuA) herstellen dürfen.

Professor Dr. Günter Kampf von der Universitätsmedizin Greifswald und Professor Dr. Eike Steinmann von der Ruhr-Universität Bochum haben in ihren derzeit viel zitierten Untersuchungen gezeigt, dass Desinfektionslösungen auf Basis von Natriumhypochlorit in einer Konzentration von 0,1 Prozent die Infektiosität von Coronaviren auf Oberflächen innerhalb einer Einwirkzeit von einer Minute signifikant reduzieren.

Die Frage ist, ob Produkte mit relativ niedriger Natriumhypochlorit-Konzentration gegen Coronaviren ausreichend wirksam sind und ob sie sicher auf der Haut angewendet werden können. Die meisten Mittel sind auf der Grundlage von Übergangsvorschriften verkehrsfähig und lediglich bei der BAuA registriert. Ein Nachweis der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit ist erst 2024 zu erbringen. Auf der Liste der geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel vom Verbund für Angewandte Hygiene (VAH-Liste) werden die meisten der recherchierten Präparate nicht genannt.

Wenn Kunden in der Apotheke nach Desinfektionsmitteln fragen, auf die sie durch Werbeanzeigen aufmerksam geworden sind, sollten Apotheker und PTA die Produkte kritisch unter die Lupe nehmen. Desinfektionsmittel müssen vor allem zuverlässig wirken und dürfen die Gesundheit nicht schädigen. Ob sie vegan oder bio sind, ist erst an zweiter Stelle interessant.

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