Neue Rundungsregeln bei der Preisberechnung |
Preisberechnung bei der Rezeptur: Es gibt eine neue Handhabe zum Umgang mit Nachkommastellen. Darauf haben sich Kassen und Apotheker geeinigt. / Foto: PZ/Alois Mueller
Für die Preisberechnung von Rezepturen (Anlagen 1, 2 und 10 der Hilfstaxe) sind die Regeln zur Rundung so anzuwenden, dass nach jedem Rechenschritt kaufmännisch auf volle Eurocent zu runden ist, also auf zwei Nachkommastellen bei Angaben in Euro.
Als Einzelkomponente werden 10g Unguentum leniens eingesetzt,
Packungsbasis nach Anlage 1 der Hilfstaxe 250g mit einem Preis von 5,97€:
{(20g / 0,95g/ml) x [185,00€ / (10g / 0,95g/ml)]}
+ {80,00€ + [(20g / 0,95g/ml) - (80,00€ / 4,85€/ml)] x [185,00€ / (10g / 0,95g/ml)] x 0,084}
= 456,7286…€ = 456,73€
Die bereits mit der Ergänzung zur Hilfstaxe-Version vom 1. März 2020 veröffentlichten Abrechnungsbeispiele zu Cannabisrezepturen dienen nur der allgemeinen Veranschaulichung der Preisbildung. Die hier dargestellten Rundungsregelungen sind bei den Abrechnungsbeispielen aus Vereinfachungsgründen nicht berücksichtigt.
Die hier aufgeführten Rundungsregeln sind ab 01.08.2020 gültig und spätestens ab 01.10.2020 in Softwareprogrammen zur Rezepturtaxation anzuwenden.