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Coronavirus-Pandemie

Neue Regeln für das Pharmaziestudium

Das Pharmaziestudium soll mit Blick auf die Coronavirus-Pandemie deutlich flexibler werden. Details dieser Pläne hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun in einem Referentenentwurf festgelegt.
Stephanie Schersch
11.06.2020  16:42 Uhr

Im Mai hatte die Große Koalition beschlossen, neben der Approbationsordnung für Ärzte und Zahnmediziner auch die der Apotheker mit Blick auf die Coronavirus-Krise flexibler zu gestalten. Wie genau die Vorgaben gelockert werden sollen, hat das Bundesministerium für Gesundheit nun in einem Referentenentwurf zusammengefasst.

Im Kern geht es dabei unter anderem um die Organisation von Lehrveranstaltungen und Prüfungen. So sollen Universitäten den praktischen Unterricht vor Ort künftig ganz oder teilweise durch digitale Formate oder andere geeignete Formen ersetzen können. Zudem sollen die Zeitvorgaben für die einzelnen Prüfungen des Zweiten Staatsexamens gelockert werden, sodass sie in größeren Abständen erfolgen können. Famulaturen können die Pharmaziestudenten künftig »in Zeiten ableisten, in denen die Universitäten den Lehrbetrieb aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen eingestellt haben«. Dabei würden die absolvierten Zeiten berücksichtigt, unabhängig davon, wie lange die Famulatur läuft. Bislang müssen Studenten eine achtwöchige Famulatur in den Semesterferien vor der Anmeldung zum ersten Staatsexamen machen und dabei ganztägig unter der Leitung eines Apothekers arbeiten. Mindestens vier Wochen in einer öffentlichen Apotheke sind dabei Pflicht.

Neue Aufgaben für Pharmaziepraktikanten

Mehr Spielraum soll es auch mit Blick auf das Pharmaziepraktikum geben. Da Apotheker derzeit häufig in Schichten arbeiten, gibt es neue Vorgaben zum Einsatz der Studenten in der Offizin. Dem Verordnungsentwurf zufolge sollen die angehenden Apotheker unter bestimmten Voraussetzungen zum Teil Aufgaben übernehmen können, »deren Bearbeitung nicht zwingend die Anwesenheit in der Apotheke erfordern«. Maximal 25 Prozent des Praktikums dürfen demnach auf diese Weise abgeleistet werden. In Härtefällen sollen noch längere Zeiten außerhalb des Betriebs möglich sein, etwa aufgrund einer angeordneten Quarantäne.

Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßte die geplanten Änderungen. Der Referentenentwurf enthalte viele wichtige Punkte, sagte BAK-Präsident Andreas Kiefer. »Wir begrüßen insbesondere, dass in Zukunft praktische Lehrveranstaltungen und Präsenz-Unterricht durch digital Formate ersetzt werden dürfen.« Sinnvoll sei zudem, dass Ausbildungsaufgaben im Rahmen des Pharmaziepraktikums künftig auch außerhalb der Apotheke bearbeitet werden können. »Auch die Möglichkeit, die Famulaturen in den Zeiten zu absolvieren, in denen die Universitäten aus Infektionsschutzgründen geschlossen sind, ist zielführend«, so Kiefer. Die BAK werde den Entwurf nun sehr genau prüfen und eine Stellungnahme vorbereiten. Dafür hat sie bis zum 19. Juni Zeit, dann endet die vom Ministerium vorgegebene Frist.

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