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Corona-Pandemie
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Neue Regeln auch beim Baden

Eine Ansteckung mit dem Coronavirus über das Wasser in Badeseen und Schwimmbädern gilt als unwahrscheinlich. Zentrale Bedeutung hat aber das Einhalten der Abstandsregeln am Ufer und auch beim Schwimmen.
AutorKontaktPZ
AutorKontaktdpa
Datum 18.06.2020  08:00 Uhr

Mit dem schönem Wetter und dem Sommeranfang an diesem Wochenende sowie dem Start der Ferien in vielen Bundesländern nimmt die Badesaison an Fahrt auf.  Vermutlich sind viele, die baden wollen, unsicher, wie groß das Ansteckungsrisiko für SARS-CoV-2 im Wasser ist. Und: Gibt es Unterschiede zwischen gechlortem Wasser in Badeanstalten und Pools, Süß- und Salzwasser, stehenden oder fließenden, flachen oder tiefen Gewässern?

«Im Wasser selbst gilt das Übertragungsrisiko nach den bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen als äußerst gering wegen der starken Verdünnung oder wegen der Chlorierung», sagt der Kieler Infektionsmediziner Professor Dr. Helmut Fickenscher. Dies sei aber nur ein Aspekt. «Von großer Bedeutung ist die Situation am Strand und die Dichte der Menschen im Wasser.» Fickenscher ist Direktor des Instituts für Infektionsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) und Präsident der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten.

Das Umweltbundesamt (UBA) unterstreicht ebenfalls die zentrale Bedeutung, die Abstands- und Hygieneregeln auch am Strand, auf den Wiesen von Badeanstalten und natürlich auch im Wasser einzuhalten: «Da das Tragen von Mund/Nasenschutz beim Baden nicht praktikabel ist, kommt der Einhaltung der Sicherheitsabstände im Wasser und an Land eine maßgebliche Bedeutung für den Schutz von Infektionen zu.»

Eine Übertragung von SARS-CoV-2 über das Wasser beim Baden hält das UBA für äußerst unwahrscheinlich. «Bisher gibt es nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) keine Hinweise darauf, dass dieses Virus über den Wasserweg übertragen wird. Grundsätzlich sollten aber Personen, die an einem akuten Infekt der Atemwege oder an einer Durchfallerkrankung leiden, nicht baden gehen, um andere Badende nicht zu gefährden.» Dies gelte unabhängig davon, um welche potenziellen Krankheitserreger es sich im Einzelnen handle. Der Eintrag von Coronaviren in Badegewässer ist laut UBA durch infizierte Menschen zwar möglich. «Ob auf diesem Weg eine Ansteckung möglich ist, ist nicht geklärt», erläuterte die Behörde.

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