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Lieferkettengesetz

Neue Pflichten könnten Engpässe verschärfen

Das Lieferkettengesetz, das seit Jahresbeginn in Kraft ist, betrifft auch Arzneimittelhersteller. Was bedeutet das Gesetz konkret für die Pharmaindustrie und was geschieht bei Verstößen? Die PZ hat dazu bei den Pharmaverbänden nachgefragt. Teilweise besteht die Sorge, dass die neuen Vorschriften die Engpass-Krise verstärken könnten.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 30.01.2023  13:00 Uhr

Fragebogen hilft bei Erfassung der Risiken

Um seine Mitglieder bei der Umsetzung des neuen Gesetzes zu unterstützen, habe der BAH im vergangenen Jahr eine Informationsveranstaltung zum Thema angeboten. Zudem habe der Bundesverband, der die Interessen von rund 400 überwiegend mittelständisch geprägten Herstellern vertritt, einen Fragebogen entwickelt. Damit können Hersteller in ihren Lieferketten mögliche Risiken erfassen. So können sie bei Partnern im Ausland beispielsweise ermitteln, wie viele Stunden am Tag die Mitarbeiter im Schnitt arbeiten, ob es eine angemessene Bezahlung oder zumindest einen Mindestlohn gibt und ob alle Mitarbeiter bei Krankheit, im Alter und im Mutterschutz abgesichert sind.

Aber auch die Arbeitssicherheit lässt sich erfassen, beispielsweise die durchschnittliche Unfallrate. Erfragt wird zudem, ob Kinderarbeit verboten ist oder ob Minderjährige zumindest die Schule besuchen können und von schwerer und gefährlicher Arbeit ausgeschlossen sind. Gibt es Notfallpläne, zum Beispiel zum Brandschutz, Austritt von Chemikalien und im Fall von Überflutungen? Stellt der befragte Lieferant sicher, dass die persönlichen Rechte von indigenen Einwohnern, lokalen Gemeinschaften oder vulnerablen Gruppen respektiert werden? Ist es den Mitarbeitern freigestellt, einer Gewerkschaft beizutreten? Auch diese Aspekte lassen sich mit dem Fragebogen ermitteln.

Bei Verstößen zunächst Chance zur Verbesserung

Stellt sich heraus, dass Lieferanten gesetzlich vorgegebene Standards nicht einhalten, sei es Aufgabe der Hersteller zu prüfen, inwieweit es möglich ist, die Mängel durch Verbesserungsmaßnahmen abzustellen, informiert Schmitz. »Es ist nicht das vorrangige Ziel, die Vertragsbeziehungen in solchen Fällen sofort zu kappen«, erläutert die Justiziarin. Aufgrund der häufig geringen Zahl an Lieferanten sehen die BAH-Experten hier auch die »Achillesferse« der Arzneimittelherstellung. »Wir haben kein Überangebot an Lieferanten«, sagt Kroth, der Markt sei in vielen Bereichen stark »auf Kante genäht«. »Wenn Unternehmen infolge der neuen gesetzlichen Vorgaben auf Lieferanten verzichten müssen, könnte dies die schon bestehenden Lieferengpässe weiter verschärfen«, warnt der BAH-Geschäftsführer. Er bezweifelt auch, ob es bis ins kleinste Detail sinnvoll sei, unser Modell zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf andere Länder zu übertragen. Beispielsweise könne man Betriebe in Fernost oder anderswo nicht zwingen, einen Betriebsrat aufzustellen.

Arzneimittel wieder in Europa zu produzieren, wäre teuer. Es würde einige Jahre dauern, bis die Hersteller dafür Kapazitäten geschaffen und Fachkräfte gefunden beziehungsweise ausgebildet hätten, gibt Kroth zu bedenken. »Das muss sich anschließend im Preis wiederfinden«, fordert er. Zudem wäre es gut, wenn bei OTC-Präparaten eine entsprechende Kennzeichnung eingeführt würde, die es bisher nicht gebe. Wenn die Kunden erkennen könnten, dass etwa ein Hustensaft nachhaltig und fair hergestellt wurde, seien manche möglicherweise bereit, dafür mehr zu bezahlen, so Kroth.

Allen Schwierigkeiten zum Trotz seien viele Pharmaunternehmen sehr daran interessiert, die Menschenrechte und den Umweltschutz beispielsweise in Asien zu verbessern, stellt Kroth klar. Wichtige »Treiber« bei diesem Thema seien auch die Kunden, denen Nachhaltigkeit zunehmend wichtig ist, sowie die Mitarbeiter, die in einem verantwortungsbewussten Unternehmen arbeiten möchten.

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