Neue Pflichten könnten Engpässe verschärfen |
Schon seit langem gelten für die Pharmaproduktion strenge Kriterien für die Qualitätssicherung, etwa zur bestätigten Identität und Reinheit zugelieferter Wirk- und Hilfsstoffe. Darauf weist der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) auf die Nachfrage der PZ hin, was das Lieferkettengesetz für die Arzneimittelhersteller bedeutet. Dem Verband zufolge haben viele Pharmaunternehmen zudem für sich strenge Maßstäbe für die Zusammenarbeit mit Zulieferern etabliert und über die Jahre weiterentwickelt, die über die genannte Qualitätssicherung hinausgehen. Das Gesetz verlange nun neben den bereits gesetzlich etablierten Qualitätsprüfungen die Nachverfolgung weiterer sozialer, menschenrechtlicher und ökologischer Kriterien.
Der Verband schätzt, dass das Lieferkettengesetz deutschlandweit und branchenübergreifend seit Jahresbeginn etwa 1000 und ab Januar 2024 etwa 5000 Unternehmen erfassen wird. Für wie viele Pharmahersteller es gilt und ab 2024 gelten wird, dazu lägen dem Verband keine Zahlen vor. »Für eine Bewertung, ob das gerade in Kraft getretene Gesetz praxisgerecht ist, sollten ausreichende Erfahrungen abgewartet werden«, erklärt der vfa gegenüber der PZ.
Zur Unterstützung stehen den Unternehmen nach Auskunft des vfa verschiedene Handreichungen zur Verfügung. So werde für die chemische und pharmazeutische Industrie unter dem Dach der Nachhaltigkeitsinitiative »Chemiehoch 3« des Verbandes der chemischen Industrie (VCI), des Bundesarbeitgeberverbandes Chemie (BAVC) und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) ein Branchenstandard entwickelt. Mithilfe verschiedener Module sollen den Unternehmen so Handreichungen zur Verfügung stehen, die ihnen bei der Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes helfen. Darüber hinaus hätten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Hilfestellungen entwickelt, informiert der vfa.