Neue Importregeln senken GKV-Arzneimittelausgaben |
Die neuen Regeln zum Arzneimittel-Import haben die GKV-Arzneimittelausgaben laut einer Evaluation zumindest vorübergehend abgesenkt. / Foto: picture alliance / dpa Themendienst
In den Jahren 2018 und 2019 tobte eine heftige Diskussion rund um die sogenannte Importförderklausel. Sowohl der Deutsche Apothekerverband (DAV) als auch die Krankenkassen forderten geschlossen eine Abschaffung der Import-Regelung, die für viel Bürokratie in den Apotheken sorgt. Zwischenzeitlich kursierte sogar ein vom damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) etablierter Gesetzentwurf, in dem die Regelung gestrichen werden sollte.
Doch es gab parteiinterne Widerstände und so lief es auf einen Kompromiss hinaus: Im damaligen Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde festgehalten, dass die Quote zwar für Biologika und parenteral zu verabreichende Zytostatika komplett entfällt. Für alle anderen Arzneimittel ist nun jedoch eine gestaffelte Regelung vorgesehen. Kostet das Arzneimittel weniger als 100 Euro, muss der Import 15 Prozent günstiger sein. Bei einem Abgabepreis zwischen 100 und 300 Euro sind es 15 Euro und bei Medikamenten, die teurer sind als 300 Euro, ist eine Differenz von 5 Prozent gefordert. Grundsätzlich dürfen Apotheken aber nur noch gegen einen Import austauschen, wenn das verordnete Arzneimittel zum »importrelevanten Markt« gehört. In diesen Bereich gehören nur Arzneimittel, für die kein Rabattvertrag vorliegt oder bei denen aus anderen Gründen kein rabattiertes Arzneimittel abgegeben werden kann. Klar ist aber auch: Die Apotheke darf selbst auswählen, welche Arzneimittel sie aus dem importrelevanten Markt durch einen Import austauscht und welche nicht.
Aufgrund des heftigen Widerstands gegen die Apotheken-Austauschregeln wurde der GKV-Spitzenverband zudem gesetzlich dazu verpflichtet, dem Bundestag eine Evaluation der neuen Sparmaßnahmen zuzuleiten. Die PZ hatte zuletzt berichtet, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine erste Version des Berichts schon im Dezember 2021 vorgelegt bekommen hatte. Nun liegt das Papier auch dem Bundestag vor. Der Kassenverband hat darin die Preise der abgegebenen, preisgünstigsten Importarzneimittel mit den Preisen der jeweiligen Referenzarzneimittel (AVP-Ebene) verglichen. Die Analyse zeigt, dass sofort nach Inkrafttreten der Neuregelungen zum 1. Juli 2019 ein deutlicher Anstieg in den Einsparungen erfolgte. Während der Preisunterschied im Juni 2019 noch bei rund 7 Prozent lag, stieg er im Juli 2019 auf rund 12 Prozent. Bis Ende des Jahres 2019 fiel der Unterschied zwischen den Preisen bei Importen und Nicht-Importen allerdings wieder auf rund 10 Prozent ab.