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Corona-Fahrplan

Neue Hotspot-Regeln ab 20. März

Ein von Bund und Ländern beschlossener Lockerungsplan sieht vor, dass ab 20. März alle tiefgreifenden Maßnahmen entfallen sollen, wenn es die Lage in den Kliniken zulässt. Im Frühling wird dann die sogenannte Hotspot-Regelung eine wichtige Rolle spielen. Landesparlamente können Auflagen verhängen, wenn eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage droht. 
dpa
09.03.2022  12:00 Uhr
Weiterhin Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen

Weiterhin Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen

Ohne extra Parlamentsbeschluss sollen die Landesregierungen zudem allgemeine Schutzmaßnahmen verordnen können, etwa Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen möglich bleiben. Bundesweit soll weiterhin eine Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen verankert werden – bisher gilt dort auch noch die Zugangsregel nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G). Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Festlegungen zum Genesenenstatus künftig wieder der Bundesgesundheitsminister selbst erlassen soll. Zudem sollen laut Entwurf Pflegeheime Angaben zum Anteil geimpfter Beschäftigter und Pflegebedürftiger künftig monatlich direkt an das RKI übermitteln, statt wie bisher an die Gesundheitsämter.

Expertenrat fordert Reaktionsschnelligkeit

Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung fordert mit Blick auf den weiteren Verlauf der Pandemie und künftige Epidemien, eine schnelle Anpassung von Infektionsschutzmaßnahmen zu ermöglichen. »Die Reaktionsschnelligkeit ist ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Kontrolle von infektiösen Bedrohungen«, heißt es in der am Dienstagabend veröffentlichten Stellungnahme des Gremiums. Der Expertenrat plädiere mit Nachdruck »für gesetzliche Rahmenbedingungen, die ad hoc verfügbare Instrumente des Infektions- und Bevölkerungsschutzes bereitstellen und somit eine unverzügliche Anpassung von Infektionsschutzmaßnahmen ermöglichen«.

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