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Intensivmedizin

Neue Empfehlung zur Therapie von Covid-19-Patienten

Bereits im März erschien die erste Empfehlung, wie Covid-19-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden sollten. Seitdem sind viele Studienergebnisse zum Thema erschienen. Wie sieht die bestmögliche Versorgung derzeit aus?
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 22.06.2020  13:12 Uhr

Wie sieht die bestmögliche intensivmedizinische Therapie von Patienten mit Covid-19 aus? Diese Frage versuchen die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sowie die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) und weitere Fachgesellschaften in ihren aktualisierten Empfehlungen zu beantworten. Sie sollen jedem Mediziner bei der zielgerichteten Behandlung betroffener Patienten helfen.

»Diese neue Leitlinie findet einen breiten Konsens unter den beteiligten Experten sowie medizinischen Vereinigungen und gibt damit behandelnden Ärzten mehr Sicherheit bei der Arbeit«, betonen die Präsidenten der beiden federführenden Fachgesellschaften, Professor Dr. Uwe Janssens (DIVI) und Professor Dr. Stefan John (DGIIN). Die S1-Leitlinie behandelt viele verschiedene Aspekte, vor allem die Diagnostik, die Unterbringung und Hygienemaßnahmen sowie geeignete Maßnahmen bei hochgradigem Sauerstoffmangel im Blut, beim Kreislaufstillstand und Herz-Lungen-Wiederbelebung. Bei jeder Behandlung sei der Patientenwille zu berücksichtigen.

Für Apotheker interessant wird es bei der medikamentösen Therapie. So hat die Thromboseprophylaxe bei Covid-19-Patienten eine besondere Bedeutung, da die Infektion das Risiko für Blutgerinnsel deutlich erhöht, wie man mittlerweile weiß. Alle stationär behandelten Patienten sollen zur Prophylaxe einer venösen Thromboembolie niedermolekulares Heparin erhalten, und zwar »in einer für den Hochrisikobereich zugelassenen Dosierung«, heißt es in der Leitlinie. Alternativ kann Fondaparinux gegeben werden. 

Antibiotika und Steroide kein Standard

Bei Patienten mit Verdacht auf eine bakterielle Koinfektion sollte eine kalkulierte Antibiotika-Therapie frühzeitig angesetzt werden. Eine prophylaktische Antibiose wird dagegen nicht generell empfohlen. Auch die Gabe von Corticosteroiden bei Patienten mit akutem Lungenversagen (ARDS) sind kein Standard, heißt es weiter. »Eine Gabe scheint die virale Clearance zu verzögern und begünstigt eine fungale Superinfektion.« Studien bei SARS und Influenza hätten nachteilige Effekte gezeigt.

Zwar wurden am 16. Juni die vorläufigen Daten der RECOVERY-Studie der Universität Oxford veröffentlicht, laut denen die Gabe von Dexamethason einen Überlebensvorteil bei schwerkranken Covid-19-Patienten gebracht hat, was auch groß durch die Laien-Medien ging. »Eine mögliche Therapie-Empfehlung kann aber aus Sicht der Autoren erst nach weiterer Prüfung der Daten und Publikation der Studie erfolgen«, heißt es dazu in der S1-Leitlinie. Dagegen wird eine niedrig dosierte Hydrocortison-Therapie bei septischem Schock ohne Ansprechen auf Flüssigkeits- und Vasopressoren-Therapie über einen Zeitraum von mehr als einer Stunde empfohlen.

Medikamente mit spezifischer Wirksamkeit gegen SARS-CoV-2

Da sich die Studienlage permanent ändert, treffen die Intensivmediziner nur vorläufige Aussagen zu den Arzneimitteln, die derzeit größtenteils experimentell beziehungsweise off Label eingesetzt werden. Die Arzneistoffe sollen entweder antiviral oder immunmodulatorisch wirken. Keines der Medikamente ist zum derzeitigen Stand in der EU für die Behandlung von Covid-19-Patienten zugelassen. 

Eine klinische Wirksamkeit sehen die Intensivmediziner derzeit nur für Remdesivir als belegt an. »Ein Benefit ist am besten ersichtlich bei Patienten die Sauerstoff benötigen, für beatmete Patienten liegen noch keine ausreichenden Daten vor«, heißt es in der Leitlinie. »Andere Substanzen, sowohl mit antiviraler Wirksamkeit wie auch immunmodulatorische Therapien, können derzeit außerhalb klinischer Studien und entsprechend qualifizierter klinischer Einrichtungen nicht zum Einsatz empfohlen werden.«

Darunter fallen namentlich Hydroxychloroquin/Chloroquin mit oder ohne Azithromycin, Lopinavir/Ritonavir und Interferon β-1b als potenziell antiviral wirksame Substanzen sowie Tocilizumab und Anakinra als immunmodulatorische Therapie sowie der Einsatz von Rekonvaleszentenplasma.

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