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Zuschüsse bündeln

Nacht- und Notdienstfonds entschlackt Transaktionsverfahren

Erstmals verschickt der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) in dieser Woche einen gemeinsamen Verpflichtungsbescheid für die Fixzuschläge für Notdienste und für pharmazeutische Dienstleistungen.
Jennifer Evans
12.05.2022  10:44 Uhr

Die Umstellung auf das neue Verfahren, das vorsieht, Fixzuschläge für die Abgabe von Rx-Präparten im Notdienst sowie Zuschüsse für pharmazeutische Dienstleistungen in einem Bescheid zu bündeln, hat das Bundesministerium der Gesundheit (BMG) im Dezember des vergangenen Jahres ermöglicht.

Allerdings ist ein solcher gemeinsamer Bescheid laut Nacht- und Notdienstfonds (NNF) nur erlaubt, wenn eine wirtschaftliche Trennung der beiden Bereiche sichergestellt ist. Mit dem neuen Prozedere sollen zum einen die Verwaltungskosten sinken und zum anderen effizientere Synergien in der Organisation entstehen.

Der Vorteil für die Apotheken sowie die Apothekenrechenzentren liegt darin, dass sie demnächst in nur einer Transaktion Geld an den NNF abführen müssen. Allerdings ändert sich in Zukunft die Kontonummer. Details sind nach Angaben des NNF im Verpflichtungsbescheid zu finden.

Sonderbescheide kommen

Für die zweite Dezemberhälfte 2021 existieren aber für Zuschläge bei pharmazeutischen Dienstleistungen und dispensierten Rx-Packungen noch getrennte Bescheide. Spätestens im Juni 2022 soll es dann entsprechende Sonderbescheide geben: Einen für die Zuschläge für die pharmazeutischen Dienstleistungen der zweiten Dezemberhälfte 2021 und einen für die Rx-Präparate, die eine Apotheke im Notdienst vor dem 15. Dezember 2021 abgegeben, aber erst 2022 an den NNF gemeldet hat.

Über die konkreten Details in puncto pharmazeutische Dienstleistungen und das entsprechende Honorar sind die Apotheker derzeit noch mit den Kassen in Verhandlung. Aber zumindest stehen die Formalitäten der Abrechnung bereits fest, wie die PZ bereits berichtete.

Seit seiner Gründung im Jahr 2013 ist es Aufgabe des NNF, die Notdienste abzurechnen und zu verwalten. Ein weiteres Aufgabenfeld der Einrichtung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ist die Refinanzierung der TI für Apotheken. Und seit diesem Jahr kommt die Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen dazu.

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