Müller verteidigt höheren Kassenabschlag |
Jennifer Evans |
13.09.2022 17:00 Uhr |
Beim Gesundheitsausschuss ist das Spargesetz jedenfalls nicht auf Gegenliebe gestoßen. Die Experten empfahlen dem Plenum, die Erhöhung des Kassenabschlags abzulehnen, weil sie den Bestrebungen der Bundesregierung zur Stärkung der Apotheken vor Ort diametral entgegenlaufe. Die PZ hatte über die Stellungnahme des Ausschusses berichtet. Auch andere Akteure aus der Gesundheitsbranche ließen zuletzt kein gutes Haar an dem Gesetzentwurf.
Weit intensiver als auf die Apotheken ging Müller in seinem Vortrag aber auf die geplanten Anpassungen beim Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) ein. Seit der Reform von 2011 müssen Hersteller und Kassen den Erstattungspreis für ein Medikament aushandeln. Dabei entscheidet der Gemeinsame Budnesausschuss (G-BA) über den Zusatznutzen eines Medikaments gegenüber der bisherigen Standardtherapie. Das geschieht auf Basis der Nutzenbewertungsergebnisse des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dieses Ergebnis ist dann auch ausschlaggebend für den Preis, den die Kassen erstatten.
Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz will nun »eine neue Balance« zwischen patentgeschützten Arzneimitteln und Generika schaffen, wie Müller schilderte. Denn dem BMG missfalle die Entwicklung, dass die Umsätze bei Original-Präparaten seit Jahren nach oben kletterten (Steigungsraten von 5 bis 10 Prozent), während sie hingegen bei den Generika stagnierten. Allein im Bereich der Orphan Drugs im ambulanten Einsatz habe sich der Umsatz zwischen 2017 und 2021 verdreifacht, berichtete er.
In Zukunft soll sich bei einem neuen Arzneimittel nun ein beträchtlicher Zusatznutzen besser auszahlen als ein geringerer. Der Premiumpreis geht also an jene Produkte, deren Zusatznutzen sehr hoch ist. Bei geringerem Zusatznutzen soll dann nach dem Willen des BMG demnächst ein Preisanker greifen, der sich an der jeweils patentgeschützten Vergleichstherapie orientiert und damit »die Preisspirale nicht weiter nach oben treibt«. Auch bei Kombinationstherapien, wie sie etwa bei einem Lungenkarzinom zum Einsatz kommen, soll künftig ein neuer Abschlag gelten. Und: Ein Hersteller, der mit seiner Entwicklung schnell ist, soll laut Müller mehr Geld bekommen. Das BMG erhofft sich davon vor allem mehr Wettbewerb im Arzneimittelmarkt.
An der freien Preisgestaltung, die mit dem GKV-Spargesetz von derzeit zwölf auf sechs Monate verkürzt werden soll, will das BMG aber grundsätzlich festgalten. »Das ist ein hoher Wert für die Industrie« und ein Vorteil für Deutschland, so Müller. »Ich bin gegen eine Preisdeckelung«, stellte er klar. Allerdings bedeutet natürlich auch die Verkürzung auf sechs Monate schon eine Einsparung.