| Christina Hohmann-Jeddi |
| 01.10.2026 12:00 Uhr |
Für die jährliche Corona-Auffrischimpfung bei Personen ab zwölf Jahren soll priorisiert der an LP.8.1 angepasste Impfstoff verwendet werden. / © Getty Images/Inside Creative House
Die Impfsaison zum Schutz vor Grippe und Covid-19 startet jetzt wieder. In diesem Jahr gibt es bei den Coronaimpfstoffen eine Besonderheit: Es sind Impfstoffe gegen zwei Varianten im Handel. Was ist hier zu beachten, und unterscheiden sich die beiden Anpassungen?
Während die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wie im Vorjahr Impfstoffe mit Anpassung an die Variante LP.8.1 empfiehlt, aber auch nah verwandte Varianten akzeptabel findet, sprach sich die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) Ende Mai für eine Anpassung der Covid-19-Impfstoffe für die Impfsaison 2026/2027 an die Variante XFG aus. Die herstellenden Unternehmen reagierten darauf und passten ihre Produkte an XFG an. Die mRNA- und proteinbasierten Impfstoffe sind bereits seit 15. August beziehungsweise 1. September im Handel.
Laut EMA können aber auch an die Variante LP.8.1 angepasste Impfstoffe weiterhin verwendet werden. Wie das Robert Koch-Institut (RKI) schreibt, sind die beiden Varianten eng miteinander verwandt und Abkömmlinge der JN.1-Variante. »Es ist zu erwarten, dass Impfstoffe, die gegen die Varianten LP.8.1 und XFG gerichtet sind, gleich gut vor schweren Covid-19-Erkrankungen schützen«, heißt es auf der RKI-Website.
Aus dem Kontingent der Covid-19-Impfstoffe, das zentral über den Bund bestellt wurde, stehen noch an LP.8.1 adaptierte mRNA-Impfstoffe für Personen ab zwölf Jahren von Biontech/Pfizer (Comirnaty®) zur Verfügung, die in dieser Saison verwendet werden können, bis sie aufgebraucht sind oder das Verfallsdatum erreicht ist.
Unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots sollen sie bei Personen ab zwölf Jahren priorisiert eingesetzt werden, heißt es vom GKV-Spitzenverband Bund auf Nachfrage der PZ. »Das maximale Verfallsdatum der LP.8.1-Bestände für Personen ab zwölf Jahren ist unseres Wissens der 28. Februar 2027, sodass spätestens nach diesem Datum, sofern nicht die Bestände bereits vorher zur Neige gehen, auch für Jugendliche und Erwachsene XFG-angepasste Impfstoffe entsprechend des sich aus der Schutzimpfungs-Richtlinie ergebenden Leistungsanspruchs erstattet werden.« Danach stehen die XFG-Impfstoffe zur Verfügung.
Für Kinder von fünf bis elf Jahren können keine Coronaimpfstoffe aus dem Bundesbestand mehr verwendet werden, da das Verfallsdatum bereits Ende August erreicht wurde. Dies teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Ende August mit.
Für Kinderimpfstoffe gegen SARS-CoV-2 gilt demnach erstmals ein neues Bestellverfahren. Der an XFG angepasste Impfstoff (10 µg) wird ausschließlich als ultratiefgekühltes Produkt verfügbar sein. Arztpraxen beziehen den Impfstoff aufgrund der erforderlichen Logistik über spezialisierte Vertriebsapotheken, bei denen sie den Impfstoff regulär bedarfsgerecht bestellen können.
Der bisherige für Säuglinge und Kleinkinder bis vier Jahre gedachte Comirnaty-Impfstoff (3 µg) wird nicht mehr hergestellt, da der neue Impfstoff diese Altersgruppe mit abdeckt.